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WEG: Dachstuhl wird unberechtigt vermietet
Hiermit sind die anderen Miteigentümer des Mehrfamilienhauses nicht einverstanden. Die Eigentümergemeinschaft verlangt daher, die Nutzung des Dachbodens zu Wohnzwecken zu unterlassen. Zuvor hatten die Eigentümer in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung den Beschluss gefasst, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Unterlassungsantrags zu beauftragen. Da außergerichtlich jedoch keine Einigung erzielt werden kann, reicht die Eigentümergemeinschaft eine Unterlassungsklage ein. Die Klage ist vor Gericht erfolgreich, da die Nutzung des Dachbodens zu Wohnzwecken nicht vorgesehen und die Vermietung durch Susanne S. somit unzulässig ist. Die Vergrößerung des Mehrfamilienhauses um eine weitere Wohneinheit müssen die anderen Eigentümer daher nicht hinnehmen, so das Gericht. Die Kosten des Verfahrens muss daher Susanne S. tragen, die bei ROLAND Rechtsschutz versichert ist. Unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung übernimmt ROLAND Rechtsschutz für Susanne S. in diesem Verfahren Leistungen in Höhe von 4.650 Euro. © ROLAND Rechtsschutz |