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„Corona in der Mietwohnung - wer haftet?“Corona verunsichert - in allen Lebensbereichen. Die einen tun es als Medienhype und Panikmache ab, die anderen sehen als Verschwörungstheoretiker einen neuen Weltuntergang. Die Wahrheit liegt wie immer in der goldenen Mitte - bei Umsicht und je nach Fall auch bei Vorsicht. Doch was passiert, wenn ein Mieter im Haus coronaverdächtig oder sogar positiv getestet worden ist, und vom Gesundheitsamt in die eigene Mietwohnung in Quarantäne verbannt wird? Dann haben die Nachbarn im Haus gegen den Vermieter keine Ansprüche
auf besondere gesundheitliche Schutzvorkehrungen. Der Vermieter muss nicht
für eine Isolationshaft sorgen. Darauf weist jetzt Haus & Grund
Niedersachsen e.V. unter Bezug auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und
das Wohnungsmietrecht hin. Zur Anordnung von Quarantäne und weiteren
gesundheitlichen Schutzmaßnahmen ist das örtliche Gesundheitsamt,
nicht der Vermieter, berechtigt und verpflichtet. Am Umfang seines Zutrittsrechts
ändert sich nichts. Nur die Behörden haben besondere Befugnisse,
die Wohnung zu betreten (§ 16 Abs. 2 und 4 IfSG). Doch was ist, wenn Hausrat und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung durch die gesundheitlichen Schutzmaßnahmen, insbesondere durch das versprühte Desinfektionsmittel, beschädigt oder gar zerstört werden? Dafür und für sonstige dadurch entstehende Vermögensnachteile haftet die öffentliche Hand nicht. Denn es geht darum, Corona-Viren (Krankheitserreger) zu eliminieren (§ 65 Abs. 1 Satz 1 IfSG). Und der Vermieter? Zum Schluss der Hinweis von Haus & Grund Niedersachsen e.V.: Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein. Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist
Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt
ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand
größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände
und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund
auf Landesebene die Interessen von ca. Pressekontakt: © Dr. Hans Reinold Horst |