Die Ruhe vor dem Sturm
nutzen
Wütet ein Sturm über das Land, verursacht er meist Schäden.
Umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und beschädigte Gartenmöbel
sind die Folge. Der finanzielle Verlust wird ab Windstärke 8 von
der Wohngebäudeversicherung ersetzt, wenn das Gebäude beschädigt
wurde. Aber immaterielle Schäden und die Zeit, die für Aufräumarbeiten
aufgewendet werden, werden nicht ersetzt. Es lohnt sich also immer, Schäden
zu vermeiden.
Machen Sie Ihr Haus sturmfest
Auf dem Grundstück und am Haus findet ein Sturm viele Angriffspunkte.
Unterschätzen Sie die Kraft des Sturms nicht und sichern Sie rechtzeitig
Ihr Hab und Gut:
- Überprüfen Sie das Dach, insbesondere Ziegel, Schornstein,
Schneefanggitter und Regenrinnen.
- Rollläden, Markisen, Satellitenschüssel oder Vordächer
sind am Mauerwerk befestigt. Überprüfen Sie hier regelmäßig
die Verbindungen, damit das Gebäudezubehör nicht abreißt.
- Sichern Sie im Sturmfall Ihre Gartenmöbel, Balkonkästen
und Blumentöpfe im Gebäude.
- Verankern Sie Gartentrampoline gut im Boden.
- Kontrollieren Sie vorbeugend den Zustand Ihrer Bäume. Abgestorbene
Äste sind rechtzeitig zu beseitigen. Existiert ein Pilz- oder Schädlingsbefall?
Dann ist die Baumsubstanz zu prüfen.
Am besten planen Sie die Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig
im Jahr fest ein. Kommt es dennoch zu einem Schaden, setzen Sie sich umgehend
mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Sie haben Fragen zum richtigen Versicherungsschutz?
Wir beraten Sie gern. Ihre GEV erreichen Sie unter 040 3766 3367
Internet: www.gev-versicherung.de
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