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Ruhestörung durch KlavierspielAnnette C. ist Mitglied im Ortsverein Haus & Grund. Sie ist Eigentümerin einer Doppelhaushälfte, die sie mit ihrer Familie bewohnt. Vor einiger Zeit hat ihr elfjähriger Sohn angefangen, Klavier zu spielen. Ihr Nachbar, der die andere Doppelhaushälfte bewohnt, fühlt sich durch das Klavierspiel gestört. Da er überwiegend im Homeoffice arbeitet, kann er sich durch die Lautstärke nicht richtig konzentrieren. Er klagt wegen der Ruhestörung auf Unterlassung. Das Gericht beauftragt einen Gutachter mit der Messung des Lärmpegels und stellt daraufhin fest, dass der durch das Klavierspiel verursachte Lärm tatsächlich zu hoch ist. Es gibt der Klage des Nachbarn statt und verurteilt Familie C. auch zur Zahlung der entstandenen Kosten. Die Prozesskosten einschließlich der Sachverständigenvergütung übernimmt ROLAND Rechtsschutz für Familie C. © ROLAND Versicherung |