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Rauchmelder: Kosten für Fehlalarm?

Feuerwehr - Copyright Sylvia Horst(ho) Mieter M verursacht beim Kochen starke Rauch-, Dunst- und Hitzeentwicklungen. Trotzdem lüftet er nicht durch ein geöffnetes Fenster nach draußen, sondern durch Öffnen der Küchentüre in den Flur. Der dort installierte Rauchmelder schlägt an und löst durch seine direkte Verbindung zur Feuerwehrleitzentrale einen Feuerwehreinsatz aus.

Nachdem dies das zweite Mal passiert, wird er von Vermieter V für die Einsatzkosten in Anspruch genommen - zurecht, wie das LG Frankfurt/Main urteilt (Urteil vom 8.9.2015 - 2-11 S 153/14, ZMR 2017, 810).

Mit seinem Verhalten habe der Mieter seine Obhutspflicht aus dem Mietvertrag schuldhaft verletzt und dem Vermieter in Form der anfallenden Einsatzkosten einen Vermögensschaden zugefügt. Denn zumindest beim zweiten Mal war ihm durch die vorher gemachten Erfahrungen bewusst, dass der Rauchmelder direkt mit der Feuerwehrleitzentrale verbunden ist und bei seinem fehlerhaften Lüftungsverhalten ausgelöst wird. Vermieter V war deshalb mit seiner Klage auf Erstattung der Kosten für beide Einsätze in Höhe von insgesamt 609 € erfolgreich.

© Dr. Hans Reinold Horst

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