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Geplante CO²-Bepreisung massiv unfair – Anforderungen unmachbar!

Schornstein - Copyright Sylvia HorstHannover, 17.2.2022: Die jetzt bekannt gewordenen Pläne zur Aufteilung des CO²-Preises zwischen Vermieter und Mieter bei den Heizkosten sind ein Schlag ins Gesicht aller Immobilieneigentümer. Sie sind technisch nicht umsetzbar und in der Regelung absolut unfair. Das sagt heute in Hannover Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen e. V. und weiter: "Damit werden Eigentümer und Vermieter einseitig abgestraft!"

Ein gemeinsames Papier des Wirtschafts- sowie des Bauministeriums sieht vor, je nach energetischer Beschaffenheit des vermieteten Raums den Preis für den CO²-Ausstoß dem Vermieter zu belasten, obwohl er vom Mieter beim Heizen verursacht wird. Je höher die Emissionswerte eines Hauses, desto stärker wird der Vermieter zur Kasse gebeten.

"Das verstößt schon im Ansatz gegen das Verursacherprinzip", so Dr. Horst.
Bisher hatten die Mieter als Verursacher des CO²-Ausstoßes die dafür anfallenden Kosten innerhalb der Heizkostenabrechnung alleine getragen. Seit einiger Zeit ist politisch bereits eine hälftige Aufteilung im Gespräch. Nun legt die Bundespolitik noch einmal kräftig nach; selbst bei bester energetischer Ausstattung kommt der Vermieter um eine Kostenbeteiligung nicht mehr herum. Er hat also gar keine Chance, sein Haus energetisch so aufzumotzen, dass seine Beteiligung bei 0 bleibt. Vor allen Dingen ist eine solche energetische Ertüchtigung rein technisch gar nicht möglich, zumindest wirtschaftlich nicht mehr zumutbar. Dann wäre ein Abriss und ein Neubau im Verhältnis noch billiger, schimpft Dr. Horst. Das grenzt an Enteignung!

"Energetische Förderkulissen des Bundes sind ja nach dem KfW-Förderstopp nur noch unplanbare und unverlässliche Makulatur", so der Landesvorsitzende von Haus & Grund weiter.

Völlig abwegig ist die Vorstellung der Bundespolitik, bei eingebauten Gasetagenheizungen nicht auf die energetische Qualität von Gebäude und Heiztechnik, sondern nur auf den Energieverbrauch des Mieters(!) abzustellen. Damit straft sich der Gedankenansatz des Papiers, Modernisierungsanreize zu setzen, selbst lügen. Denn abgestellt wird in diesen praktisch häufigen Fällen eben nicht auf eine energetische Qualität von Haus und Heiztechnik. Anstatt Anreize zu setzen, führt dieses Klimaklassenmodell nur zu einer weiteren finanziellen Belastung der Eigentümer und erreicht Frustration.

"Haben Eigentümer keine Chance, ihren Anteil an den CO²-Kosten auf 0 zu senken,
ist das Modell wegen Verstoßes gegen das Verursacherprinzip nicht nur unfair, sondern untauglich"
, wie Dr. Horst bekräftigt.

© Dr. Hans Reinold Horst

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