Vorsorge und Steuern:
Wie Versicherte bei der Altersvorsorge echtes Geld sparen
Dass
Deutschland gerne mit Hilfe von Sparbüchern oder dem klassischen
Versteck unter der Matratze spart, ist hinlänglich bekannt. Aus gutem
Grund wird dies oft belächelt. Denn abgesehen von Renditen bringt
die über eine Versicherung organisierte Altersvorsorge auch Steuerersparnisse
mit sich. Wann und wie genau dies möglich ist, erklären die
VGH Versicherungen.
Wer unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung für
das Alter vorsorgen will, kann auf eine Vielzahl von Angeboten vertrauen.
„Die wohl wichtigste private Zusatzvorsorge ist die betriebliche
Altersvorsorge“, sagt Frank Heuer, Vorsorgeexperte der VGH. Sowohl
Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber zahlen dabei Beiträge in die
Versicherung ein.
Betriebliche Altersvorsorge: mehr Netto vom Brutto
Der Anteil der Arbeitnehmenden geht direkt vom jeweiligen Bruttogehalt
ab, so dass die Steuern deutlich geringer ausfallen. „Dadurch ist
es den Arbeitnehmenden möglich, mehr für das Alter zurückzulegen,
als es im Nettogehalt tatsächlich zu Buche schlägt“, sagt
Frank Heuer. Sollte in einem vollständigen Kalenderjahr das Arbeitsverhältnis
vorübergehend ruhen, jedoch nicht beendet sein, ist es unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen zudem möglich, die ausgesetzten Beiträge
steuerfrei nachzuzahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der ausschlaggebende
Grund ein Sabbatical oder die Kinderbetreuung war.
Die Besteuerung für das Ersparte greift erst in der Auszahlungsphase,
was den Versicherten zugutekommt. Aufgrund des zumeist niedrigeren Einkommens
im Alter ist der Steuersatz in der Auszahlungsphase nämlich entsprechend
geringer. „Naturgemäß nimmt damit auch die Steuerlast
ab, und es bleibt mehr Netto vom Brutto übrig“, erklärt
der VGH-Experte.
Clever Steuern sparen in der privaten Altersvorsorge
„Darüber hinaus gibt es noch die private Altersvorsorge“,
sagt Frank Heuer. Versicherungsprodukte bieten den Vorteil, dass bei Nutzung
des Kapitalwahlrechts unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte
der Zinserträge zu versteuern ist. Dies steht im Gegensatz zu einer
Direktanlage in Fonds, deren Kapitalerträge voll versteuert werden
müssen. Da zusätzlich der Zinseszins-Effekt bei einer Versicherung
gravierender ist, als es beim privaten Sparen der Fall wäre, summiert
sich das Ersparte. Noch vorteilhafter ist in der Regel die Auszahlung
einer Rentenleistung mit der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung
von zum Beispiel 18 Prozent ab dem 65. Lebensjahr.
Rürup-Rente: Nicht nur für Selbständige und Besserverdiener
„Das bekannteste Versicherungsprodukt ist die Basisrente, die auch
Rürup-Rente genannt wird“, erklärt Frank Heuer. „Allerdings
unterliegen viele dem Irrglauben, dass die Basisrente nur eine Option
für Selbständige und Besserverdienende sei.“ Zwar profitieren
diese Personengruppen besonders, da sie nicht zusätzlich in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen müssen, aber auch Arbeitnehmende können
ihre Beiträge von der Steuer absetzen. Zudem sind eingezahlte Beiträge
in der Basisrente Hartz-IV-sicher. „Wer auf Nummer Sicher gehen
will, sollte sich am besten einmal persönlich beraten lassen, welche
Rente sinnvoll ist“, empfiehlt VGH-Fachmann Heuer.
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