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Lackschaden
Frau D. befürchtet Nachteile bei der Weitervermietung und möchte deshalb für diese Verschlechterung des Mietobjekts Schadensersatz. Die Eheleute V. sind hingegen der Meinung, diese Schäden seien im Alltag unvermeidbar gewesen. Im Prozess weist das Gericht darauf hin, dass derartig geringfügige Schäden wie Lackabplatzungen an empfindlichen Oberflächen üblicherweise durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen können. Hierfür haften die Mieter nicht. Frau D. lässt ihren Rechtsanwalt daraufhin die Klage zurücknehmen, um ein abweisendes Urteil zu vermeiden. Die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt ROLAND Rechtsschutz mit Ausnahme des Selbstbehaltes von 250,00 €. © Roland Versicherung |