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Modernisierung: Wegfallender Fahrradkeller als Minderungsgrund?

Mietvertrag - Copyright Sylvia Horst(ho) M mietet eine Wohnung von V. Zunächst verfügt das Haus über 2 Fahrradkeller. Im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme wird einer dieser Fahrradkeller einer neu geschaffenen Wohnung im Dachgeschoss zugeschlagen. Er fällt damit als Abstellmöglichkeit für Fahrräder weg. M mindert deshalb die Miete um 5 %. Vermieter V hält dagegen mit dem Hinweis, bei der letzten Mieterhöhung nach dem Mietspiegel (§§ 558 BGB ff) habe der Sachverständige den nicht mehr ausreichenden Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern bereits mit einem Abschlag Rechnung getragen. V klagt deshalb auf Zahlung.

Mit Hinweisbeschluss vom 12.10.2021 - VIII ZR 51/20 bekundet der BGH, die Zahlungsklage bei aufrechterhaltenem Revisionsverfahren abweisen zu wollen. Die Minderung sei zu Recht erfolgt. Auch dann, wenn der Mieter Modernisierungsmaßnahmen zu dulden habe, könne er mindern, wenn das Ergebnis dieser Baumaßnahme für ihn eine Gebrauchsbeeinträchtigung darstelle (Rn. 8 der Entscheidungsgründe). Denn das habe keinen Einfluss auf die vertraglich geschuldete Sollbeschaffenheit seiner Wohnung und der mitgemieteten Nebenräume (Rn. 17 der Entscheidungsgründe).

Sein Recht zur Mietminderung werde ihm auch nicht durch eine Verurteilung, einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zuzustimmen, genommen (Rn. 19 der Entscheidungsgründe). Zwischen beiden Instrumenten - Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen einerseits und Mietminderung andererseits - gebe es keine rechtlichen Wechselwirkungen. Deshalb bleibe auch unbeachtlich, dass der Sachverständige im Zustimmungsprozess bereits einen Abschlag wegen der verminderten Abstellmöglichkeit für Fahrräder unternommen habe.

Lesetipp dazu:
Broschüre "Wohnungsmodernisierung", 8. Auflage 2019, Verlag Haus & Grund Deutschland/Berlin, 336 Seiten DIN A5, ISBN 978-3-96434-005-4, Preis 21,95 € zuzüglich 3,00 € Versandgebühr bei Einzelbestellung, zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, zu beziehen über Haus und Grund Niedersachsen, E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de; Fax: 0511/97329732.

© Dr. Hans Reinold Horst

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