Bäume fällen
– was ist erlaubt, was ist zu beachten?
Sie sorgen für saubere Luft, spenden Schatten, bieten Tieren Nahrung
und Unterschlupf und sorgen für Sauerstoff – ohne Bäume
geht es nicht. Besonders in Städten kommt ihnen eine wichtige ökologische
Bedeutung zu. Die Baumschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen
ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf. Um
Geldbußen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt bestimmte Details
kennen und beachten.
Um den Baumbestand auf privaten Grundstücken zu erhalten, haben
alle Kommunen und Kreise Baumschutzverordnungen erlassen. Grundsätzlich
ist es verboten, Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören.
Doch es gibt Sonderregelungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen
ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf. Welche
Vorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden einzusehen. Widerrechtliches
Baumfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft
werden kann.
Welche Gründe gibt es, um einen Baum fällen zu müssen?
Unter bestimmten Umständen stellt ein Baum im Garten eine Gefahr
für Menschen und Gebäude dar oder ist ein Hindernis. Folgende
Gründe könnten das Fällen eines Gehölzes rechtfertigen:
- ein kranker oder morscher Baum
- ein Baum, der nach einem Unwetter, einer Überschwemmung
oder einem Blitzeinschlag in Schieflage geraten ist
- ein Baum, dessen Wurzeln das Fundament eines
Hauses beeinträchtigen
- ein Baum, der nicht mehr über die nötige
Standfestigkeit verfügt
- ein Baum, der dem benachbarten Haus bedrohlich
nahe kommt
- ein Baum, der den Straßenverkehr behindert
oder blockiert
- ein Baum, der für ein Bauvorhaben oder
einen Neubau auf dem Grundstück eine „unzumutbare Störung“
ist.
Stellen Bäume eine akute Gefahr für die Allgemeinheit dar,
muss schnell gehandelt werden. Hier können Ausnahmegenehmigungen
eingeholt werden. Als Grund für die Fällung reicht es übrigens
nicht aus, wenn die Bäume einfach hoch gewachsen sind. Ob dadurch
Einschränkungen bestehen, muss offiziell entschieden werden.
Entscheidend ist neben Gattung, Größe und Alter auch die
Jahreszeit für die Fällung.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume
nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September gefällt werden.
Dies schließt Privatgrundstücke mit ein. In diesem Zeitraum
dürfen lediglich formgebende Schnitte durchgeführt werden oder
Maßnahmen, die der Pflege von Pflanzen und Bäumen dienen. Der
beste Zeitraum einen Baum zu fällen ist zwischen November und Januar.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
Privatpersonen müssen beim Baumfällen zunächst die Sperrfrist
von März bis September einhalten. Wer einen Baum auf seinem Grundstück
fällen möchte, sollte zum zuständigen Amt gehen, um die
Gründe und den Plan dafür vorzulegen.
Übrigens:
Gelegentlich werden Bäume von Sturm oder Blitz gefällt und zerstört.
Im Gartenschutz-Zusatzmodul der Wohngebäudeversicherung
bei der GEV Versicherung sind Gartenanlagen – zu denen Bäume
auf dem versicherten Grundstück gehören – auch mitversichert,
vorausgesetzt, dass sie nicht bereits vorher abgestorben waren. Ersetzt
werden die Kosten für die Wiederbepflanzung durch handelsübliche
Jungpflanzen. Lassen Sie sich von den Experten der GEV
Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.
Lassen Sie sich persönlich beraten:
Sie erreichen das Team der GEV Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Tel.: 040 3766 3367
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