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Bäume fällen – was ist erlaubt, was ist zu beachten?

Baum - Copyright Sylvia Horst Sie sorgen für saubere Luft, spenden Schatten, bieten Tieren Nahrung und Unterschlupf und sorgen für Sauerstoff – ohne Bäume geht es nicht. Besonders in Städten kommt ihnen eine wichtige ökologische Bedeutung zu. Die Baumschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf. Um Geldbußen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt bestimmte Details kennen und beachten.

Um den Baumbestand auf privaten Grundstücken zu erhalten, haben alle Kommunen und Kreise Baumschutzverordnungen erlassen. Grundsätzlich ist es verboten, Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören. Doch es gibt Sonderregelungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf. Welche Vorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden einzusehen. Widerrechtliches Baumfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden kann.

Welche Gründe gibt es, um einen Baum fällen zu müssen?
Unter bestimmten Umständen stellt ein Baum im Garten eine Gefahr für Menschen und Gebäude dar oder ist ein Hindernis. Folgende Gründe könnten das Fällen eines Gehölzes rechtfertigen:

  • ein kranker oder morscher Baum
  • ein Baum, der nach einem Unwetter, einer Überschwemmung oder einem Blitzeinschlag in Schieflage geraten ist
  • ein Baum, dessen Wurzeln das Fundament eines Hauses beeinträchtigen
  • ein Baum, der nicht mehr über die nötige Standfestigkeit verfügt
  • ein Baum, der dem benachbarten Haus bedrohlich nahe kommt
  • ein Baum, der den Straßenverkehr behindert oder blockiert
  • ein Baum, der für ein Bauvorhaben oder einen Neubau auf dem Grundstück eine „unzumutbare Störung“ ist.

Stellen Bäume eine akute Gefahr für die Allgemeinheit dar, muss schnell gehandelt werden. Hier können Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden. Als Grund für die Fällung reicht es übrigens nicht aus, wenn die Bäume einfach hoch gewachsen sind. Ob dadurch Einschränkungen bestehen, muss offiziell entschieden werden.

Entscheidend ist neben Gattung, Größe und Alter auch die Jahreszeit für die Fällung.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September gefällt werden. Dies schließt Privatgrundstücke mit ein. In diesem Zeitraum dürfen lediglich formgebende Schnitte durchgeführt werden oder Maßnahmen, die der Pflege von Pflanzen und Bäumen dienen. Der beste Zeitraum einen Baum zu fällen ist zwischen November und Januar.

Zusammenfassend kann gesagt werden:
Privatpersonen müssen beim Baumfällen zunächst die Sperrfrist von März bis September einhalten. Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, sollte zum zuständigen Amt gehen, um die Gründe und den Plan dafür vorzulegen.

Übrigens:
Gelegentlich werden Bäume von Sturm oder Blitz gefällt und zerstört. Im Gartenschutz-Zusatzmodul der Wohngebäudeversicherung bei der GEV Versicherung sind Gartenanlagen – zu denen Bäume auf dem versicherten Grundstück gehören – auch mitversichert, vorausgesetzt, dass sie nicht bereits vorher abgestorben waren. Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbepflanzung durch handelsübliche Jungpflanzen. Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.


Lassen Sie sich persönlich beraten:
Sie erreichen das Team der GEV Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Tel.: 040 3766 3367
e-Mail: hausundgrund@grundvers.de
Internet: GEV Grundeigentümer-Versicherung

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