Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Versicherungsschutz

Versicherungsschutz
Handy, Schlüssel oder Geldbörse verloren? Was tun?

Ein unachtsamer Moment – und das Mobiltelefon ist verschwunden, ein Hausschlüssel geht verloren oder die Geldbörse wird aus der Handtasche gestohlen. Der Verlust von Wertgegenständen ist immer ärgerlich – doch was ist im Fall des Falles zu tun, und gibt es unter Umständen sogar Ersatz?

Das Mobiltelefon ist für viele Menschen mehr als ein Gerät, um von unterwegs telefonieren zu können. Es ist unter anderem auch Zahlungsmittel, Notizblock, Kalender und Fotoalbum. Angesichts all dieser persönlichen Daten ist der Verlust eines Handys besonders schmerzlich.

Wenn das Handy abhandenkommt

Die Funktion des Ortens ist in solchen Fällen sehr hilfreich, insbesondere, wenn das Mobiltelefon lediglich verlegt wurde. Es setzt aber voraus, dass die entsprechende Geräteeinstellung aktiviert ist. Bei Diebstahl sollte die SIM-Karte so schnell wie möglich gesperrt werden. Dies ist über den jeweiligen Mobilfunkanbieter möglich, oder Sie nutzen die allgemeine Sperr-Hotline 116 116.

Es empfiehlt sich, folgende Daten zum Handy zu Hause zu notieren: die Mobilnummer, die genaue Modellbezeichnung, die SIM-Kartennummer und die IMEI-Nummer (IMEI bedeutet International Mobile Station Equipment Identity). Letztere ist eine 15-stellige internationale Seriennummer, die man beispielsweise für den Abschluss einer Handyversicherung benötigt. Über diese Nummer kann der Mobilfunkanbieter das Gerät im Falle eines Diebstahls sperren.

Zahlt die Versicherung bei einem Handyverlust?
Eine Hausratversicherung kommt für den Verlust nur dann auf, wenn das Mobiltelefon bei einem Wohnungseinbruch oder Raub weggekommen ist. Spezielle Handyversicherungen bieten meist einen umfangreicheren Leistungsschutz – das hat allerdings auch seinen Preis.

Wenn der Schlüssel wegkommt

Besonders ärgerlich ist es, wenn Mieterinnen oder Mieter einen Schlüssel verlieren, der zu einer Schließanlage gehört, beispielsweise zu einem Mehrfamilienhaus. In einem solchen Fall ist der Vermieter oder die Hausverwaltung schnellstmöglich zu informieren. Ist der Büroschlüssel abhandengekommen, muss dies dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Ist ein Schlüsselverlust versicherbar?
Das Auswechseln einer Schließanlage kann teuer werden. Für die Kosten muss diejenige Person aufkommen, die den Schlüssel verloren hat. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt bei Verlust, wenn es sich um einen fremden Schlüssel, also den Schlüssel des Vermieters oder Arbeitgebers, handelt – allerdings nur dann, wenn der vereinbarte Tarif den Schlüsselverlust umfasst. Der Einsatz eines Schlüsseldienstes ist unter Umständen von der Hausratversicherung abgedeckt. Hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Geldbörse weg – Karten sperren!

Ist das Portemonnaie weg, sollten Geldkarten so schnell wie möglich gesperrt werden, damit Diebe nicht auf Ihr Erspartes zugreifen können. Die Sperrung lässt sich in der Bankfiliale, im Online-Banking-Portal oder unter der allgemeinen Hotline 116 116 veranlassen.

Der Versicherungsschutz, zum Beispiel durch eine Hausratversicherung, greift leider nicht bei einem sogenannten einfachen Diebstahl, sondern nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub. In letzterem Fall muss dem Opfer Gewalt angedroht worden sein.

Fragen zum Versicherungsschutz?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 3766 3367 beraten.

GEV Grundeigentümer-Versicherung >>

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Roland Versicherung Logo VGH-Versicherung Logo GEV Logo NDS Bauschlichtungsstelle Logo Die Johanniter Logo Netter Logo Tui-Reisecenter Logo Möbel Heinrich