Versicherungsschutz
Handy, Schlüssel oder Geldbörse verloren? Was tun?
Ein
unachtsamer Moment – und das Mobiltelefon ist verschwunden, ein
Hausschlüssel geht verloren oder die Geldbörse wird aus der
Handtasche gestohlen. Der Verlust von Wertgegenständen ist immer
ärgerlich – doch was ist im Fall des Falles zu tun, und gibt
es unter Umständen sogar Ersatz?
Das Mobiltelefon ist für viele Menschen mehr als ein Gerät,
um von unterwegs telefonieren zu können. Es ist unter anderem auch
Zahlungsmittel, Notizblock, Kalender und Fotoalbum. Angesichts all dieser
persönlichen Daten ist der Verlust eines Handys besonders schmerzlich.
Wenn das Handy abhandenkommt
Die Funktion des Ortens ist in solchen Fällen sehr hilfreich, insbesondere,
wenn das Mobiltelefon lediglich verlegt wurde. Es setzt aber voraus, dass
die entsprechende Geräteeinstellung aktiviert ist. Bei Diebstahl
sollte die SIM-Karte so schnell wie möglich gesperrt werden. Dies
ist über den jeweiligen Mobilfunkanbieter möglich, oder Sie
nutzen die allgemeine Sperr-Hotline 116 116.
Es empfiehlt sich, folgende Daten zum Handy zu Hause zu notieren: die
Mobilnummer, die genaue Modellbezeichnung, die SIM-Kartennummer und die
IMEI-Nummer (IMEI bedeutet International Mobile Station Equipment Identity).
Letztere ist eine 15-stellige internationale Seriennummer, die man beispielsweise
für den Abschluss einer Handyversicherung benötigt. Über
diese Nummer kann der Mobilfunkanbieter das Gerät im Falle eines
Diebstahls sperren.
Zahlt die Versicherung bei einem Handyverlust?
Eine Hausratversicherung kommt für den Verlust nur dann auf, wenn
das Mobiltelefon bei einem Wohnungseinbruch oder Raub weggekommen ist.
Spezielle Handyversicherungen bieten meist einen umfangreicheren Leistungsschutz
– das hat allerdings auch seinen Preis.
Wenn der Schlüssel wegkommt
Besonders ärgerlich ist es, wenn Mieterinnen oder Mieter einen
Schlüssel verlieren, der zu einer Schließanlage gehört,
beispielsweise zu einem Mehrfamilienhaus. In einem solchen Fall ist der
Vermieter oder die Hausverwaltung schnellstmöglich zu informieren.
Ist der Büroschlüssel abhandengekommen, muss dies dem Arbeitgeber
mitgeteilt werden.
Ist ein Schlüsselverlust versicherbar?
Das Auswechseln einer Schließanlage kann teuer werden. Für
die Kosten muss diejenige Person aufkommen, die den Schlüssel verloren
hat. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt bei Verlust, wenn es sich
um einen fremden Schlüssel, also den Schlüssel des Vermieters
oder Arbeitgebers, handelt – allerdings nur dann, wenn der vereinbarte
Tarif den Schlüsselverlust umfasst. Der Einsatz eines Schlüsseldienstes
ist unter Umständen von der Hausratversicherung abgedeckt. Hier lohnt
sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.
Geldbörse weg – Karten sperren!
Ist das Portemonnaie weg, sollten Geldkarten so schnell wie möglich
gesperrt werden, damit Diebe nicht auf Ihr Erspartes zugreifen können.
Die Sperrung lässt sich in der Bankfiliale, im Online-Banking-Portal
oder unter der allgemeinen Hotline 116 116 veranlassen.
Der Versicherungsschutz, zum Beispiel durch eine Hausratversicherung,
greift leider nicht bei einem sogenannten einfachen Diebstahl, sondern
nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub. In letzterem Fall muss dem Opfer
Gewalt angedroht worden sein.
Fragen zum Versicherungsschutz?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung
unter der Telefonnummer 040 3766 3367 beraten.
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