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Vermehrt Anfragen zum Teilverkauf von Immobilien Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht, Verträge oft nachteilig
Hannover, 28.03.2023 – In der eigenen Immobilie wohnen bleiben und dennoch Geld für Modernisierungen, Reisen oder den altersgerechten Umbau haben – das soll der Teilverkauf einer Immobilie ermöglichen. Die Werbeaussagen der Anbieter klingen vielversprechend, doch die Tücke liegt oft im Detail. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, Alternativen und Vertragsinhalte genau zu prüfen. In vielen Fällen ist der Teilverkauf nicht die beste Option. Wer sich dafür entscheidet, sollte einen eigenen Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen, um den Vertrag und dessen Rechtsfolgen bewerten zu lassen. „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher kommen in unsere Beratung, weil sie über einen Teilverkauf ihrer Immobilie nachdenken“, erklärt Marco Eilers, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Beweggründe sind unterschiedlich. Oft geht es darum, die Rentenlücke zu schließen und Geld für Anschaffungen, Reisen oder notwendige Modernisierungen am Haus zu erhalten. „Fast immer steckt aber vor allem die Sorge dahinter, aus dem eigenen Haus ausziehen zu müssen, da es im Alter nicht mehr finanzierbar ist“, so Eilers. Anbieter versprechen hier eine einfache Lösung: Indem sie einen Teil der Immobilie abkaufen, kommt Geld aufs Konto. Ein lebenslanges Nutzungsrecht sichert den Verkäuferinnen und Verkäufern zu, die komplette Immobilie weiterhin bewohnen zu können. Allerdings muss dafür monatlich ein Entgelt gezahlt werden. Kosten im Blick haben Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen „Wir raten dazu, immer einen eigenen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, um den Vertrag und dessen Rechtsfolgen bewerten zu lassen“, so Eilers. Denn die Erfahrungen zeigen, dass es hier auf die Details ankommt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen sollte ein verbindlicher Mindeststandard für den Teilverkauf gelten. Zudem sollten Anbieter Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über ihre Rechte und Pflichten sowie die Risiken eines Teilverkaufs informieren – beispielsweise anhand eines Merkblatts wie es bei der Baufinanzierung vorgeschrieben ist. Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Informationen und Preise unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung |