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Schäden durch Bauarbeiten

Haus - Copyright Sylvia Horst(Roland) Nach Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ist das Haus eines Eigentümers nicht mehr bewohnbar. Der klagt – und kann einen Schadenersatz erstreiten.

Uwe H. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund und Eigentümer eines Zweiparteienhauses. Die Wohnung im Erdgeschoss bewohnt er mit seiner Familie. Auf dem Nachbargrundstück werden wegen Baumängeln umfangreiche Rück- und Neubauarbeiten durchgeführt. Diese wirken sich auch auf das Grundstück von Uwe H. aus – mit drastischen Folgen: In den Hauswänden bilden sich Risse, teilweise lassen sich Türen und Fenster in den Wohnungen nicht mehr richtig schließen. Zwischenzeitlich droht sogar Einsturzgefahr. Das Haus ist in diesem Zustand nicht mehr bewohnbar.

Teure Reparaturarbeiten notwendig
Ersatzweise kommt Uwe H. mit seiner Familie im Haus seines Schwagers unter, während die Mieter der Wohnung im Obergeschoss in eine kleinere Eigentumswohnung von Uwe H. umziehen. Die Reparatur der entstandenen Schäden erfordert eine teure Baugrundverstärkung. Ein Sachverständiger ermittelt die Reparaturkosten und den finanziellen Schaden, der durch den Ausfall der Miete entstanden ist. Uwe H. klagt diese Kosten vor Gericht ein.

Einigung vor Gericht
Da es sich um ein älteres Gebäude handelt, ist die Beweislage schwierig. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass sämtliche Schäden durch die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstanden sind. Deshalb einigen sich die Parteien schließlich vor Gericht darauf, dass die Gegenseite zwei Drittel der eingeklagten Kosten an Uwe H. zu zahlen hat.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt die vom Kläger anteilig zu tragenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Uwe H. muss allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Mit den Rechtsschutzlösungen für Eigentümer und Vermieter der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung können Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend absichern. Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie attraktive Vorteile beim Abschluss einer ROLAND Rechtsschutzversicherung.

Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 – 82 77 23 33 zur Verfügung.


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