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Aufrechnung mit verjährtem Anspruch
ROLAND Rechtsschutz empfiehlt Magdalena C. einen Rechtsanwalt. Dieser erwirkt zugunsten seiner Mandantin die Abwehr der Klage. Nach gesetzlichen Regelungen war die Aufrechnung in diesem Fall möglich. Dies bestätigt auch die obergerichtliche Rechtsprechung, denn die Ansprüche hatten sich schon vor Eintritt der Verjährung aufrechenbar gegenübergestanden. Die Kosten des Rechtsstreits muss der ehemalige Mieter als Kläger zahlen. Dieser muss auch die von ROLAND Rechtsschutz bevorschussten Anwaltskosten einschließlich Selbstbehalt erstatten. ROLAND-Rechtsschutz-Versicherung ROLAND Rechtschutz-Versicherung >> © Roland Rechtsschutz |