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Anspruch auf Zustimmung zur Installation einer RollstuhlrampeAnton K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Er vermietet eine Wohnung im Erdgeschoss an Thorsten Z. Das Haus ist nur über eine Treppe mit drei Stufen zu erreichen. Nach einem Unfall ist Herr Z. auf einen Rollstuhl angewiesen. Er kann die Wohnung nicht mehr ohne Hilfe verlassen und betreten. Deshalb möchte er auf eigene Kosten eine Rollstuhlrampe installieren. Anton K. weigert sich jedoch, dem Bau einer Rollstuhlrampe zuzustimmen. Diese stört ihn optisch. Thorsten Z. reicht daraufhin Klage ein. Auf Anraten seines Rechtsanwalts stimmt Anton K. nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts schließlich der Installation der Rollstuhlrampe zu. Thorsten Z. ist auf den ungehinderten Zugang zu seiner Wohnung angewiesen. Sein Interesse, seine Wohnung selbstbestimmt betreten und verlassen zu können, überwiegt das Interesse des Vermieters an einer optischen Beeinträchtigung des Hauseingangs. Die Parteien einigen sich auf eine mobile Rampe, sodass diese bei längeren Abwesenheiten des Mieters zur Seite geräumt werden kann. So konnte der Rechtsstreit schnell beendet werden. Anton K. hätte gegebenenfalls eine Schadensersatzklage wegen Diskriminierung gedroht. Je nach Dauer des Vorenthaltens der Rampe hätte die Schadensersatzzahlung eine empfindliche Höhe betragen können. Die Parteien überlassen dem Gericht, über die Kosten zu entscheiden. Da das Gericht den Vermieter vollumfänglich verurteilt hätte, muss Anton K. die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt diese Kosten, sodass er nur die Selbstbeteiligung zahlen muss. © ROLAND Rechtsschutz |