Sengschäden, Schmorbrand,
Schwelbrand – wie Ihre Versicherung hilft
Heiße Spuren ohne Feuer: Sengschäden erklärt
Brandflecken ohne Feuer? Sengschäden entstehen durch intensive
Hitze auf begrenzter Fläche, ohne dass ein offenes Feuer auftritt.
Sie können an Möbeln, Böden oder elektrischen Geräten
erhebliche Schäden verursachen. Auch Schmorschäden und Schwelbrände
gehören dazu. Diese entstehen oft durch technische Defekte oder Unachtsamkeit
und bleiben häufig lange unbemerkt. Ein kleines Missgeschick kann
schnell hohe Reparaturkosten nach sich ziehen.
Da Sengschäden nicht automatisch in jeder Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
enthalten sind, lohnt es sich, den eigenen Versicherungsvertrag genau
zu prüfen. Ein ausreichender Schutz kann vor unerwarteten Kosten
schützen und im Ernstfall für eine schnelle Schadensregulierung
sorgen.
Typische Sengschäden:
- Glühende Zigarettenasche brennt ein Loch ins Sofa.
- Kamin- oder Grillglut hinterlässt schwarze Flecken auf Boden
oder Möbeln.
- Heiße Geräte wie Bügeleisen oder Kochtöpfe verursachen
Schäden auf empfindlichen Oberflächen.
Schmorschaden und Schwelbrand
Schmor- und Schwelbrände sind Varianten von Sengschäden, die
durch anhaltende Hitze entstehen. Ursache sind oft defekte Elektrogeräte
oder überlastete Leitungen. Die Glut kann über Stunden schwelen,
unbemerkt bleiben und sich durch plötzliche Sauerstoffzufuhr zum
Brand entwickeln.
Was tun bei Sengschäden?
- Heiße Geräte sofort ausschalten und vom Strom trennen.
- Schwelbrände durch das Schließen von Türen und Fenstern
eindämmen.
- Schäden fotografieren und die Versicherung kontaktieren.
Vorbeugung von Sengschäden
- Elektrische Geräte nach Gebrauch abschalten, Netzstecker bei
Abwesenheit ziehen.
- Heiße Töpfe auf hitzebeständige Unterlagen stellen.
- Kaminbereiche schützen und brennbare Materialien fernhalten.
- Heizlüfter und Lampen mit genügend Abstand zu anderen Objekten
platzieren.
- Rauchmelder regelmäßig überprüfen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Sengschäden?
Brandschäden mit Flammenentwicklung sind meist durch die Hausratversicherung
abgedeckt. Sengschäden jedoch nur, wenn sie ausdrücklich im
Vertrag stehen. Schmor- und Schwelbrände können zusätzlichen
Schutz erfordern.
- Sengschäden durch Brandfolgen: in Standard-Hausratversicherung
enthalten.
- Sengschäden ohne Brand: oft nur mit erweiterter Deckung versichert.
- Schäden am Gebäude: Wohngebäudeversicherung erforderlich.
- Beschädigtes Eigentum Dritter: über die Privathaftpflichtversicherung
abgesichert.
Eine Prüfung der Police kann sich lohnen, um im Schadensfall optimal
versichert zu sein. Einige Tarife bieten erweiterte Deckungen für
Seng- und Schmorschäden an, während andere diesen Schutz ausschließen.
Es empfiehlt sich, mit der Versicherung zu klären, welche Risiken
bereits gedeckt sind und ob eine Anpassung sinnvoll wäre. Gerade
in Haushalten mit vielen Elektrogeräten kann ein zusätzlicher
Schutz sinnvoll sein, um vor unerwarteten Kosten geschützt zu sein.
Sie haben weitere Fragen?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung
unter 040 3766 3367 beraten.
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