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Sengschäden, Schmorbrand, Schwelbrand – wie Ihre Versicherung hilft


Heiße Spuren ohne Feuer: Sengschäden erklärt

Brandflecken ohne Feuer? Sengschäden entstehen durch intensive Hitze auf begrenzter Fläche, ohne dass ein offenes Feuer auftritt. Sie können an Möbeln, Böden oder elektrischen Geräten erhebliche Schäden verursachen. Auch Schmorschäden und Schwelbrände gehören dazu. Diese entstehen oft durch technische Defekte oder Unachtsamkeit und bleiben häufig lange unbemerkt. Ein kleines Missgeschick kann schnell hohe Reparaturkosten nach sich ziehen.
Da Sengschäden nicht automatisch in jeder Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten sind, lohnt es sich, den eigenen Versicherungsvertrag genau zu prüfen. Ein ausreichender Schutz kann vor unerwarteten Kosten schützen und im Ernstfall für eine schnelle Schadensregulierung sorgen.

Typische Sengschäden:

  • Glühende Zigarettenasche brennt ein Loch ins Sofa.
  • Kamin- oder Grillglut hinterlässt schwarze Flecken auf Boden oder Möbeln.
  • Heiße Geräte wie Bügeleisen oder Kochtöpfe verursachen Schäden auf empfindlichen Oberflächen.

Schmorschaden und Schwelbrand

Schmor- und Schwelbrände sind Varianten von Sengschäden, die durch anhaltende Hitze entstehen. Ursache sind oft defekte Elektrogeräte oder überlastete Leitungen. Die Glut kann über Stunden schwelen, unbemerkt bleiben und sich durch plötzliche Sauerstoffzufuhr zum Brand entwickeln.

Was tun bei Sengschäden?

  • Heiße Geräte sofort ausschalten und vom Strom trennen.
  • Schwelbrände durch das Schließen von Türen und Fenstern eindämmen.
  • Schäden fotografieren und die Versicherung kontaktieren.

Vorbeugung von Sengschäden

  • Elektrische Geräte nach Gebrauch abschalten, Netzstecker bei Abwesenheit ziehen.
  • Heiße Töpfe auf hitzebeständige Unterlagen stellen.
  • Kaminbereiche schützen und brennbare Materialien fernhalten.
  • Heizlüfter und Lampen mit genügend Abstand zu anderen Objekten platzieren.
  • Rauchmelder regelmäßig überprüfen.

Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Sengschäden?

Brandschäden mit Flammenentwicklung sind meist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Sengschäden jedoch nur, wenn sie ausdrücklich im Vertrag stehen. Schmor- und Schwelbrände können zusätzlichen Schutz erfordern.

  • Sengschäden durch Brandfolgen: in Standard-Hausratversicherung enthalten.
  • Sengschäden ohne Brand: oft nur mit erweiterter Deckung versichert.
  • Schäden am Gebäude: Wohngebäudeversicherung erforderlich.
  • Beschädigtes Eigentum Dritter: über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

Eine Prüfung der Police kann sich lohnen, um im Schadensfall optimal versichert zu sein. Einige Tarife bieten erweiterte Deckungen für Seng- und Schmorschäden an, während andere diesen Schutz ausschließen. Es empfiehlt sich, mit der Versicherung zu klären, welche Risiken bereits gedeckt sind und ob eine Anpassung sinnvoll wäre. Gerade in Haushalten mit vielen Elektrogeräten kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein, um vor unerwarteten Kosten geschützt zu sein.

Sie haben weitere Fragen?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.
Internet: www.gev-versicherung.de

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