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WEG-Reform 2020 - Bauliche Veränderung in Vermietungslagen
Die WEG-Reform 2020 fasst auch die baulichen Veränderungen
bei vermietetem Wohneigentum
oder Teileigentum neu. Der Mieter erhält einen Duldungsanspruch gegen
den Vermieter
bei Herstellung von Barrierefreiheit der Wohnung oder der Gemeinschaftsflächen.
Der Duldungsanspruch besteht auch bei der Herstellung von Ladeinfrastrukturen
oder beim Einbruchschutz.
Dieser Duldungsanspruch des Mieters korrespondiert mit der Zumutbarkeitsgrenze
des Vermieters.
Die Duldungsansprüche gelten ebenfalls gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Umgekehrt muss allerdings der Mieter Modernisierungsmaßnahmen der
Eigentümergemeinschaft ebenfalls dulden.