Die Corona-Infektionszahlen steigen und somit auch die
Angst vor einer Corona-Infektion im Mehrfamilienhaus.
Für Mieter wie Vermieter stellt sich die Frage, ob die Maskenpflicht
in die Hausordnung mit aufgenommen werden kann.
Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, aus Infektonsschutzgründen
und aus der Verkehrssicherungspflicht
seine Mieter zu schützen? Oder muss sich jeder selbst schützen,
weil Corona zum "allgmeinen Lebensrisiko" gehört?