Bei Schäden im Sondereigentum, welches durch das
Sondereigentum
eines anderen Wohnungseigentümers verursacht wurde, stellt sich die
Frage:
Wer zahlt für den entstandenen Schaden, wer haftet für die Bauschäden?
Die Gebäudeversicherung?
Der andere Wohnungseigentümer?
Die Eigentümergemeinschaft?