Neues Telekommunikationsgesetz
– Was gilt für Vermieter und Mieter?
Das neue Telekommunikationsgesetz stellt Vermieter wie
Mieter vor neue Herausforderungen.
Zukünftig sollen Mieter den Anbieter für ihr Kabelfernsehen
einfach wechseln können.
Doch was ist, wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren als Betriebskosten
aufgenommen sind?
Kann der Vermieter dann keine Grundgebühr für das Kabelfernsehen
in der Betriebskostenabrechnung aufnehmen?
Kann der Vermieter den Anbieter des Kabelfernsehens dann kündigen?
Worauf ist beim Abschluss eines neuen Mietvertrages zu achten?
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© Dr. Hans Reinold Horst
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