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Grunderwerbsteuer auch für Erschließungskosten?Darf das Finanzamt auch Grunderwerbsteuer für Erschließungskosten und den Hauswasseranschluss erheben, wenn der Verkäufer diese Kosten in den Kaufpreis mit einrechnet? Diese Frage wird jetzt den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen (Az.II R 9/21 und II R 32/20). Immobilienkäufer, denen noch anfallende Erschließungskosten
vom Bauträger oder von einem sonstigen Veräußerer mit
in den Kaufpreis eingepreist werden, können deshalb schon
im Vorfeld der Entscheidung Einspruch beim Finanzamt gegen den erlassenen
Heranziehungsbescheid zur Grunderwerbsteuer einlegen, kommentiert
Haus & Grund Niedersachsen e.V.. Hintergrund: "Die Frage korrekten Bemessung der Grunderwerbsteuer stellt sich vor allem auch beim Kauf bebauter Grundstücke, insbesondere beim Erwerb von schlüsselfertigen Immobilien vom Bauträger", so Dr. Horst abschließend. © Dr. Hans Reinold Horst |