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Grundstückskauf: Wann muss über ein Nachbarverhalten aufgeklärt werden?(ho)
Ein abträgliches oder sogar schikanöses Nachbarverhalten kann
im Falle eines Grundstücksverkaufs durchaus Bedeutung erlangen; und
zwar dann, wenn das Verhalten des Nachbarn den Nutzungswert des verkauften
Grundstücks erheblich beeinträchtigt, sich dies auf den Kaufentschluss
des Erwerbers auswirken muss, und der Verkäufer dies erkennen kann.
Die Gerichte sprechen in diesem Zusammenhang auch von „schikanösen
Nachbarverhalten“. Nicht anzeigepflichtig ist zum Beispiel
Gibt es aber in den genannten Fällen keine Aufklärungspflicht beim Grundstücksverkauf über das nachbarliche Verhältnis, so kann diese Pflicht denknotwendig auch nicht verletzt werden; vom Erwerber deshalb erhobene Schadensersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss finden dann keine Grundlage (OLG Koblenz, Beschluss vom 8.2.2021 - 12 O 695/17, ZAP EN-Nr. 188/2021). Nähere Informationen zum gestörten Nachbarverhältnis und zu den Abwehrmöglichkeiten erlittener Beeinträchtigungen enthält die Broschüre „Abwehr nachbarlicher Störungen", ISBN-Nr. 978-3-96434-007-8, Preis 14,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, zu beziehen über Haus und Grund Niedersachsen, E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de; Fax: 0511/97329732. © Dr. Hans Reinold Horst |