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Niedersächsische Bauschlichtungsstelle
Besser, schneller, preiswerter als ein Bauprozess vor Gericht

Die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle wurde durch fünf große Organisationen gegründet:

  1. Landesverband Haus & Grund Niedersachsen
  2. Baugewerbeverband Niedersachsen
  3. Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen
  4. Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Niedersachsen / Bremen
  5. Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag

Die Bauschlichtungsstelle ist neutral und unabhängig.

Sie befaßt sich mit Streitigkeiten aus Bauverträgen, auch nach der VOB, insbesondere:

  • wenn es um Baumängel geht,
  • wenn unklar ist, was im Vertrag vereinbart ist,
  • wenn streitig ist, ob ein Vertrag wirksam gekündigt ist,
  • wenn über die Berechtigung einer Rechnung gestritten wird,
  • wenn ein Zahlungseinbehalt des Bauherrn angezweifelt wird.

Bauschlichtung – die bessere Lösung für Baustreitigkeiten

Besser
Bei der Bauschlichtung gibt es keine lange schriftliche Auseinandersetzung. Eine kurze schriftliche Vorbereitung reicht aus. Dann besichtigt der Vorsitzende an Ort und Stelle zusammen mit den Beteiligten die geleisteten Arbeiten. Der Vorsitzende ist ein erfahrener Jurist mit bautechnischem Verständnis. Es wird nicht entschieden, wer Recht oder Unrecht hat.

Die Bauschlichtung ist freiwillig, beide Beteiligten müssen einverstanden sein. Unter Leitung des Vorsitzenden werden in einem ausführlichen Gespräch Lösungen entwickelt, die beide Seiten akzeptieren können. Die Beteiligten schließen dann eine Vereinbarung, die den Streit beendet und die für beide bindend ist.

Schneller
Ein Bauprozess kann mehrere Jahre dauern. Das Bauschlichtungsverfahren ist wesentlich kürzer. Es kann in 2 - 3 Monaten abgeschlossen sein.

Preiswerter
Bauprozesse können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch teuer werden. Bei der Bauschlichtung gibt es keine zweite Instanz. Bauprozesse werden auch durch Sachverständigengutachten teuer. In der Bauschlichtung sind Sachverständige oft gar nicht nötig, und wenn doch, wird kein teures Gutachten in Auftrag gegeben, sondern nur eine kurze mündliche oder schriftliche Erläuterung.

Wer im Bauprozess nur zum Teil Recht bekommt, muss einen Teil der Kosten des Gerichts, des Sachverständigen und beider Rechtsanwälte tragen. Das kann sehr teuer werden. Im Schlichtungsverfahren können sich die Beteiligten durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Nötig ist das aber nicht.

Erfolgreich
In der Bauschlichtung müssen die Beteiligten nicht mit Sorge auf ein Urteil warten. Sie bestimmen selbst, wie das Problem gelöst wird. Unter Leitung des unabhängigen Vorsitzenden gelingt in den allermeisten Fällen eine Einigung. Selbst dann, wenn die Beteiligten schon sehr zerstritten waren.

Mindestens 90 % der Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle werden erfolgreich abgeschlossen.

Es lohnt sich also. Das Niedersächsische Justizministerium hat die Bauschlichtungsstelle als Gütestelle anerkannt. Aus einem Vergleich vor der Bauschlichtungsstelle kann deshalb notfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Was kostet die Bauschlichtung?
Die Schlichtung ist nicht kostenlos, aber preiswert. Wird ein Sachverständiger nicht benötigt, so hängt die Gesamthöhe vor allem von der Dauer der mündlichen Verhandlung ab. Je nach Umfang des Streits kann sie 2 Stunden, aber auch 6 Stunden und mehr dauern.

In einem Vergleich wird auch vereinbart, wie die Kosten aufzuteilen sind. Häufig verständigt man sich, dass sie jeder Beteiligte zur Hälfte trägt.


Bei Fragen:

Die Träger der Bauschlichtungsstelle:

  • Baugewerbeverband Niedersachsen
  • Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag
  • Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Niedersachsen/Bremen
  • Landesverband Haus & Grund Niedersachsen
  • Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen

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