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Mietnomaden
So schützen Vermieter sich vor Einmietbetrug

Logo GEV-VersicherungMietnomaden sind auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen, denn sie treten gepflegt, bodenständig und seriös auf. Doch ihr Vorgehen hat System: Einmietbetrüger wechseln regelmäßig die Mietwohnung, ohne jemals Miete zu zahlen. Wie können Sie sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen?

Unter Vortäuschung falscher Tatsachen mieten die Betrüger – sogenannte Mietnomaden – eine Wohnimmobilie mit der Absicht, niemals Miete zu zahlen. Als Vermieter können Sie die Mietzahlung zwar einklagen. Doch was, wenn der Mieter zahlungsunfähig oder gar unbekannt verzogen ist? Dann sind die Chancen auf Rückzahlung gleich null.

Die so entstehenden Mietrückstände können Sie als Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Aber nicht allein die Mietausfälle sind das Problem. Natürlich können Vermieter gemäß § 543 BGB das Mietverhältnis kündigen, doch Mietnomaden ziehen oftmals trotz Kündigung nicht aus. Die Folge: Kosten für Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung kommen auf Sie zu. Und als wenn das nicht genug wäre, hinterlassen Mietnomaden den Wohnraum nicht selten verwüstet, verschmutzt und beschädigt.

Informationen über Mieter einholen
Bevor Sie einem Interessenten eine Zusage geben, sollten Sie die potenziellen neuen Mieter persönlich kennenlernen. Verlangen Sie auch immer persönliche Informationen in schriftlicher Form von den Mietinteressenten, die sogenannte Mieterselbstauskunft. Sie hilft Ihnen, ein Bild über Lebensumstände und Einkommenssituation des möglichen Mieters zu erhalten. Eine solche Selbstauskunft ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Potenzielle Mieter sind also nicht zur Auskunft verpflichtet. Lehnt eine Person eine Mieterselbstauskunft aus welchen Gründen auch immer ab, haben Sie aber die Freiheit, sie aus dem Interessentenkreis auszuschließen.

Wichtig:
Nicht alle Fragen sind zulässig. Sie müssen gemäß Artikel 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein berechtigtes Interesse verfolgen. Sind die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden, haben Sie als Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Bei unzulässigen Fragen hat der Interessent das Recht zu lügen; dies können beispielsweise Fragen zu Religion, sexueller Orientierung, Hobbys, Familienplanung oder Krankheiten sein.

Ein Einkommensnachweis sollte ebenfalls verlangt werden. Mietnomaden versuchen, dies zu umgehen und machen in puncto Einkommen oft unwahre Angaben. Von Selbständigen können Sie den Einkommensteuerbescheid oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangen. Hilfreich ist auch ein Bonitätscheck durch die SCHUFA, Creditreform oder ähnliche Auskunftseinrichtungen.

Mietnomaden-Versicherung – Schutz für Immobilieneigentümer
Bei der GEV kann beispielsweise das Zusatzmodul VermieterPlus zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Dadurch sind Sie durch die Mietausfall-Zusatzdeckung gegen Mietverluste geschützt. Das ist wichtig, wenn durch Reparatur- und Renovierungsarbeiten die Wohnung zeitweise nicht vermietet werden kann.

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