Mietnomaden
So schützen Vermieter sich vor Einmietbetrug
Mietnomaden
sind auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen, denn sie treten gepflegt,
bodenständig und seriös auf. Doch ihr Vorgehen hat System: Einmietbetrüger
wechseln regelmäßig die Mietwohnung, ohne jemals Miete zu zahlen.
Wie können Sie sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen?
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen mieten die Betrüger –
sogenannte Mietnomaden – eine Wohnimmobilie mit der Absicht, niemals
Miete zu zahlen. Als Vermieter können Sie die Mietzahlung zwar einklagen.
Doch was, wenn der Mieter zahlungsunfähig oder gar unbekannt verzogen
ist? Dann sind die Chancen auf Rückzahlung gleich null.
Die so entstehenden Mietrückstände können Sie als Vermieter
in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Aber nicht allein die Mietausfälle
sind das Problem. Natürlich können Vermieter gemäß
§ 543 BGB das Mietverhältnis kündigen, doch Mietnomaden
ziehen oftmals trotz Kündigung nicht aus. Die Folge: Kosten für
Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung kommen auf Sie
zu. Und als wenn das nicht genug wäre, hinterlassen Mietnomaden den
Wohnraum nicht selten verwüstet, verschmutzt und beschädigt.
Informationen über Mieter einholen
Bevor Sie einem Interessenten eine Zusage geben, sollten Sie die potenziellen
neuen Mieter persönlich kennenlernen. Verlangen
Sie auch immer persönliche Informationen in schriftlicher Form von
den Mietinteressenten, die sogenannte Mieterselbstauskunft.
Sie hilft Ihnen, ein Bild über Lebensumstände und Einkommenssituation
des möglichen Mieters zu erhalten. Eine solche Selbstauskunft ist
nicht gesetzlich vorgeschrieben. Potenzielle Mieter sind also nicht zur
Auskunft verpflichtet. Lehnt eine Person eine Mieterselbstauskunft aus
welchen Gründen auch immer ab, haben Sie aber die Freiheit, sie aus
dem Interessentenkreis auszuschließen.
Wichtig:
Nicht alle Fragen sind zulässig. Sie müssen gemäß
Artikel 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein berechtigtes Interesse
verfolgen. Sind die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet
worden, haben Sie als Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung.
Bei unzulässigen Fragen hat der Interessent das Recht zu lügen;
dies können beispielsweise Fragen zu Religion, sexueller Orientierung,
Hobbys, Familienplanung oder Krankheiten sein.
Ein Einkommensnachweis sollte ebenfalls verlangt werden.
Mietnomaden versuchen, dies zu umgehen und machen in puncto Einkommen
oft unwahre Angaben. Von Selbständigen können Sie den Einkommensteuerbescheid
oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangen. Hilfreich ist
auch ein Bonitätscheck durch die SCHUFA, Creditreform oder ähnliche
Auskunftseinrichtungen.
Mietnomaden-Versicherung – Schutz für Immobilieneigentümer
Bei der GEV
kann beispielsweise das Zusatzmodul VermieterPlus zur Wohngebäudeversicherung
abgeschlossen werden. Dadurch sind Sie durch die Mietausfall-Zusatzdeckung
gegen Mietverluste geschützt. Das ist wichtig, wenn durch Reparatur-
und Renovierungsarbeiten die Wohnung zeitweise nicht vermietet werden
kann.
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