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Wegerecht: Störende Obstbäume(ho) W besitzt ein Wegerecht (Geh- und Fahrrecht), das als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. W hat den Weg nie benutzt. Jetzt möchte er sein Grundstück verkaufen, hat aber festgestellt, dass auf dem Weg mehrere ca. 15 Jahre alte Obstbäume stehen. Die Bäume verhindern, dass man den Weg noch mit Kraftfahrzeugen befahren kann, um zu dem zu veräußernden Grundstück zu gelangen. Kann W den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Beseitigung der Bäume in Anspruch nehmen? Bei der Beantwortung der Verjährungsfrage unterscheidet der Bundesgerichtshof zwei Fälle.
Die letzte Alternative ist in dem gewählten Beispiel anzunehmen, denn ein Befahren mit Kraftfahrzeugen ist wegen der behindernden Bäume nicht mehr möglich. Mit einer deshalb anzunehmenden 30-jährigen Verjährungsfrist kann ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume im Ergebnis noch erfolgreich durchgesetzt werden. Nähere Informationen zur Nutzung des Grundstücksaußenbereichs und zur Abwehr dadurch entstehende Beeinträchtigungen für Nachbarn bietet die Broschüre „Abwehr nachbarlicher Störungen", ISBN-Nr. 978-3-96434-007-8, Preis 14,95 € zuzüglich Versandkosten bei Einzelbestellung, zu beziehen über Haus und Grund Niedersachsen, E-Mail: info@haus-und-grund-nds.de; Fax: 0511/97329732. © Dr. Hans Reinold Horst |