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Nebenkostennachzahlung

Stefanie S. ist Mitglied im Ortsverein Haus & Grund. Sie vermietet eine 55 qm große zwei-Zimmer-Wohnung an Georg P. Für das Jahr 2020 ergibt sich aufgrund gestiegener Betriebskosten eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 291,00 Euro. Im September 2021 schickt Frau S. die Nebenkostenabrechnung ihrem Mieter. Herr P. hat bisher immer zuverlässig Miete und Nebenkosten überwiesen. Doch diesmal erscheint ihm der Betrag deutlich zu hoch, deshalb weigert er sich, diesen Betrag zu zahlen. Frau S. bietet ihrem Mieter an, Einsicht in ihre Belege zu nehmen, was dieser ablehnt. Konkrete Einwände erhebt Herr P. nicht. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine Steigerung der Betriebskosten, die zu einer derart hohen Nachzahlung bei einer relativ kleinen Wohnung führe, nicht realistisch sei.

Nachdem sie ihren Mieter mehrfach erfolglos schriftlich und unter Fristsetzung um Zahlung bat, beantragt Stefanie S. einen Mahnbescheid. Da der Mieter Widerspruch einlegt, wendet sich Frau S. schließlich hilfesuchend an ROLAND Rechtsschutz. Sie erhält die Kostenzusage für ein Gerichtsverfahren gegen ihren Mieter.

Im Prozess wiederholt der Beklagte seine Einwände bezüglich der Forderungshöhe. Doch Frau S. kann die angefallenen Betriebskosten nachweisen. Das Gericht verurteilt Herrn P. zur Zahlung der 291,00 Euro sowie zur Übernahme der Prozesskosten.

Die Gerichts- und Anwaltskosten hat ROLAND Rechtsschutz verauslagt. Sie sind vom unterlegenen Beklagten zu erstatten.

© Roland Versicherung

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