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Nebenkostennachzahlung
Nachdem sie ihren Mieter mehrfach erfolglos schriftlich und unter Fristsetzung um Zahlung bat, beantragt Stefanie S. einen Mahnbescheid. Da der Mieter Widerspruch einlegt, wendet sich Frau S. schließlich hilfesuchend an ROLAND Rechtsschutz. Sie erhält die Kostenzusage für ein Gerichtsverfahren gegen ihren Mieter. Im Prozess wiederholt der Beklagte seine Einwände bezüglich der Forderungshöhe. Doch Frau S. kann die angefallenen Betriebskosten nachweisen. Das Gericht verurteilt Herrn P. zur Zahlung der 291,00 Euro sowie zur Übernahme der Prozesskosten. Die Gerichts- und Anwaltskosten hat ROLAND Rechtsschutz verauslagt. Sie sind vom unterlegenen Beklagten zu erstatten. © Roland Versicherung |