Die wichtigsten Änderungen für pflegende Angehörige
Hannover. Die Pflegereform ist vom Bundestag im Juni 2021 beschlossen
worden. Ab Januar 2022 gelten nun neue Regelungen. Das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
(GVWG) soll unter anderem Entlastungen für Pflegebedürftige
und ihre Familie schaffen. Was genau ändert sich im Bereich der Pflegeleistungen?
Die Johanniter informieren zu den wichtigsten Neuerungen.
Mehr Geld für Pflegesachleistungen
Angesichts der steigenden Preise in der Pflege hat der Gesetzgeber den
Zuschuss für Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Für
Menschen mit Pflegegrad 2 steigt er von bisher 689 auf 724 Euro, mit Pflegegrad
3 von 1.298 auf 1.363 Euro. Im Pflegegrad 4 steigt der Betrag entsprechend
von 1.612 auf 1.693 Euro, und im Pflegegrad 5 von 1.995 auf 2.095 Euro.
Voraussetzung für den Zuschuss für Pflegesachleistungen ist
Pflegegrad 2 oder höher.
Höherer Zuschuss zur Kurzzeitpflege
Auch die Leistungen für die Kurzzeitpflege erhöhen sich für
die Pflegegrade 2 bis 5: Statt bisher 1.612 Euro erhalten Betroffene nunmehr
1.774 Euro. Weiterhin kann der Zuschuss zur Kurzzeitpflege mit maximal
50 Prozent der Mittel aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden.
Da sich das Budget für die Verhinderungspflege nicht erhöht,
stehen für dieses Modell jährlich maximal 3.386 Euro zur Verfügung.
Umwandlung von Pflegesachleistungen ohne Antrag möglich
Wie bisher kann ein Teil der Pflegesachleistungsbeträge für
Entlastungsleistungen genutzt werden. Neu ist, dass hierfür seit
diesem Jahr kein Antrag mehr nötig ist – die Pflegekasse wandelt
den überschüssigen Pflegesachleistungsbetrag automatisch um,
wenn die eingereichte Rechnung die zur Verfu¨gung stehenden Entlastungsleistungen
u¨bersteigt.
Einfachere Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel wie etwa ein Pflegebett dürfen jetzt nicht mehr
nur vom Arzt, sondern auch von Pflegefachkräften empfohlen werden
– das gilt für Fachkräfte von Pflegediensten ebenso wie
für Pflegefachkräfte, die den verpflichtenden Beratungsbesuch
bei Pflegegeldbezug durchfu¨hren. Die schriftliche Empfehlung wird
dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht.
Der „Johanniter-Pflegelotse“ klärt auf
Alle wichtigen Fragen rund um die Pflege zu Hause beantwortet die Informationsbroschüre
„Johanniter-Pflegelotse – ein Wegweiser zur ambulanten Pflege“
auf 20 übersichtlichen Seiten. Er richtet sich sowohl Menschen, die
ganz neu mit der Situation von Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind,
als auch an jene, die schon länger einen Angehörigen pflegen.
Der aktualisierte Johanniter-Pflegelotse ist erhältlich als pdf-Version
im Internet unter Johanniter-Pflegelotse.
© Die Johanniter
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