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Landtagswahl Niedersachsen 2022 - Frage von Haus & Grund an die Regierungsparteien:
Werden Sie die überkommenen und ungerechten Straßenausbaubeiträge vom Land her endlich abschaffen?

CDU

Wir werden die Mittel für den Ausbau und die Sanierung von Gemeindestraßen deutlich und nachhaltig für alle Kommunen erhöhen, um auch den finanzschwächeren Kommunen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen wollen wir unser Land nach vorne bringen. Deshalb haben wir zunächst in einem ebenso intensiven wie interaktiven Prozess Ideen mit unseren Mitgliedern, mit Verbänden und den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen ausgetauscht. Dafür sind wir sehr dankbar. Am 9. Juli 2022 auf dem Landesparteitag in Lingen haben wir unser Regierungsprogramm abschließend beraten und beschlossen. Nun freuen wir uns, dass wir allen Niedersächsischeren und Niedersachsen mit unserem Programm ein zukunftsgewandtes und innovatives Angebot für die kommenden 5 Jahre machen können. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

SPD

In Niedersachsen ist die Erhebung der Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (MKAG) geregelt. Demnach haben die Kommunen seit der Novellierung des NKAG im Jahre 2019 selbst die Möglichkeit diese Beiträge zu erheben oder aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.
Außerdem wurden darüber hinaus noch folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Verrentung der Beitragsschuld über 20 Jahre
    Dies trägt zur Entlastung der Bürger:innen bei, in dem die Zahlung hoher einmal Beträge vermieden und über 20 Jahre hinweg gestreckt werden können.
  2. Flexible Verzinsung der Beitragsschuld bei Verwendung von bis zu 3 % über dem Basiszinssatz
    Die Regelung dient ebenfalls dazu, die Beitragspflichtigen finanziell zu entlasten. Aktuell beträgt der Zinssatz bei einer Stundung gemäß § 238 Absatz 1 AO 0,5 % pro Monat, also 6 % p. a.
  3. Möglichkeit einer sogenannten Tiefenbegrenzung
    Damit wird erreicht, dass große Grundstücke als auch Eckgrundstücke nicht überproportional belastet werden.
  4. Von der Kommune festzusetzender beitragsfähiger Aufwand
    Dies dient dazu, den beitragsfähigen Aufwand nach kommunalem Ermessen insgesamt geringer ansetzen zu können mit der Folge, dass auch die dann festzusetzenden Beiträge niedriger ausfallen.
  5. Zuschüsse Dritter
    können den beitragsfähigen Aufwand insgesamt mindern und somit auch den Beitragspflichtigen zugutekommen, sofern der Zuschussgeber dies zulässt.
  6. Frühzeitige Information der Beitragspflichtigen über die Vorhaben
    Dies dient der Transparenz und besseren Planbarkeit für die Beitragspflichtigen.
  7. Mitteilung der voraussichtlichen Beitragshöhe 3 Monate vor Beginn der Maßnahme
    Diese verpflichtende Regelung dient ebenfalls der Transparenz und besseren Planbarkeit für die Beitragspflichtigen.

Bündnis 90/Die Grünen

Diese Diskussion ist bei uns Grünen noch nicht abgeschlossen. Für uns Grüne ist einerseits die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein hohes Gut. Andererseits sehen wir die Belastungen für Einzelne, aber auch die Belastung von allen Hausbesitzern, auch die nicht von der Straßensanierung profitieren, wenn dafür etwa die Grundsteuer deutlich erhöht wird. Wir wollen, dass die Kommunen über ihre Räte vor Ort demokratisch selbst entscheiden können, ob und wie genau sie Straßenausbaubeiträge erheben. Fast die Hälfte der Kommunen in Niedersachsen verzichtet auf solche Beiträge, und erhebt andere Einkommensquellen, andere nicht. Neben der Entscheidung, die Beiträge entweder als einmalige Zahlung oder wiederkehrende Beiträge zu erheben, können die Kommunen noch andere Maßnahmen beschließen, um Zahlungsprobleme zu mildern. Zum Beispiel können sie entscheiden, nur einen reduzierten Anteil der beitragsfähigen Gesamtkosten einer Straßensanierung von den Anlieger*Innen zu erheben oder die Möglichkeit einräumen, die zu zahlenden Gebühren über mehrere Jahre verteilt zu begleichen. Wir wollen soziale Härten mindern und gleichzeitig eine ausgewogene und gerechte Regelung für die Finanzierung von Straßenerneuerungen ermöglichen. Deshalb werden wir die bestehenden Regelungen auswerten und gegebenenfalls nachsteuern.

Freie Demokraten

Ja. Mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wälzt der Staat eine öffentliche Aufgabe auf die Bürgerinnen und Bürger ab. Mit hohen Geldforderungen verbrauchen Kommunen die Altersvorsorge vieler Menschen und treiben diese in den finanziellen Ruin. Wir fordern seit langem die Abschaffung der gesetzlichen Möglichkeit, dass Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung verabschieden können und fordern eine Kompensation der finanziellen Ausfälle durch das Land.

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