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Hohe Betriebskosten: Staat zahlt mit!

Geld - Copyright Sylvia HorstMieter, die jetzt hohe Betriebskostennachforderungen begleichen müssen, können beim Jobcenter dafür Beihilfe beantragen. Der Clou: Das geht auch, wenn man bisher sonst mit Grundsicherungen (Sozialhilfe, Bürgergeld - vorher Hartz-IV) nichts zu tun hatte.

Dazu Haus & Grund Niedersachsen e. V.:
Beim Bürgergeld werden verfügbares monatliches Einkommen und Leistungsanspruch gegenübergestellt. Ist der Leistungsanspruch höher als das Einkommen, wird die Differenz gezahlt. Haus & Grund Niedersachsen e. V., Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst, unterstreicht: "Betriebskostennachzahlungen gehören zu den Beihilfeleistungen für Unterkunft und Heizung. Werden jetzt hohe Nachzahlungen fällig, sind sie einem Bedarf hinzuzurechnen. Die Folge: Der Anspruch kann sich dann für einen Monat, eben für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ergeben, auch wenn man bislang über den Einkommensgrenzen lag, bis zu denen Grundsicherung gezahlt wird."

Anträge auf Erstattung fällig gewordener Heizkosten können im Jahr 2023 bis zu 3 Monaten nach Fälligkeit des Abrechnungsanspruchs gestellt werden. Für sonstige Betriebskosten muss dies während des laufenden Monats geschehen, in dem Nachzahlungen fällig werden. "Besser ist es immer, die Anträge so frühzeitig wie möglich zu stellen. Denn diese Verfahren werden nicht vereinzelt bleiben.", wie Dr. Hans Reinold Horst bekräftigt.

Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Niedersachsen e. V.: Für alle Beteiligten ist es günstig, den Mieter spätestens in der Betriebskostenabrechnung auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein.


Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund auf Landesebene die Interessen von ca.
60.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Dr. Hans Reinold Horst
Verbandsvorsitzender
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Tel.: 0511/973297-33
E-mail: info@haus-und-grund-nds.de

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