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Teure Fernwärme: Paukenschlag vom Gericht

Rohre - Copyright Sylvia HorstDrückt der kommunale Energieversorger seinen Endkunden zu hohe Preise für den Bezug von Fernwärme auf, kann er zurückgepfiffen werden. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen e.V. unter Bezug auf ein Urteil des Landgerichtes (LG) Wuppertal vom 03.04.2025 (Az. 5 O 162/23) hin. Dazu erklärt Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst: „Seit Ausbruch des Ukrainekrieges am 24.02.2022 hat der Energieversorger in dem entschiedenen Fall die Fernwärmepreise in den letzten 3 Jahren verzwölffacht, von 3,49 Cent in 2021 auf 43,32 Cent pro Kilowattstunde in 2023." Die Argumentation des Energieversorgers: Der Fernwärmepreis hänge am Gaspreis. Und der habe sich in dem fraglichen Zeitraum wegen der Energiekrise brachial verteuert. Das Gericht sieht diese Argumentation als ungerechtfertigt an.
Die Folge: Der Energieversorger muss ca. 350.000 € zurückzahlen.

Die Begründung des Gerichts:
Zwar knüpfe § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV den Bezugspreis auch an die Entwicklung des Gaspreises an. Danach dürften Preisänderungsklauseln aber nur so ausgestaltet werden, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigten. Hier sei entscheidend, dass die gelieferte Fernwärme zu 85 % aber nicht aus Gas, sondern aus dem Müllheizkraftwerk der Abfallwirtschaftsgesellschaft der Stadt W. gewonnen werde, so das Gericht. Die erhöhten Preise seien deshalb zu Unrecht verlangt worden. Allein für das Abrechnungsjahr 2022 seien 349.868,67 € zurückzuzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BGB). Die auf diesen Betrag geforderten Zinsen der Kläger seien damit noch nicht berücksichtigt.

Hintergrund:
Die Preistransparenzplattform Fernwärme der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ermittelt, dass in jedem vierten Fernwärmenetz die Heizkosten für Verbraucher besonders stark angestiegen sind. Damit Fernwärme bezahlbar bleibe, sei eine Preisobergrenze für den Wärmemarkt zu fordern. Auch der Deutsche Mieterbund reagiert auf die weiter erwartete Entwicklung der Fernwärmekosten besorgt.

Dazu der Rat von Haus & Grund Niedersachsen e.V.:
„Verbraucher sollten ihre Fernwärmerechnungen in den letzten Jahren ab 2022 im Hinblick auf Preisverteuerungen genau prüfen; unsere Mitglieder können das gemeinsam mit uns erledigen.“
Und:
„Werden vergleichbar extreme Verteuerungen festgestellt und Zahlungen deshalb gekürzt, sind auch Androhungen des Energieversorgers, den weiteren Bezug an Fernwärme zu sperren, unwirksam", erläutert Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst abschließend.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein.


Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund auf Landesebene die Interessen von ca.
60.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Dr. Hans Reinold Horst
Verbandsvorsitzender
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Tel.: 0511/973297-33
E-mail: info@haus-und-grund-nds.de

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