Teure Fernwärme:
Paukenschlag vom Gericht
Drückt
der kommunale Energieversorger seinen Endkunden zu hohe Preise für
den Bezug von Fernwärme auf, kann er zurückgepfiffen werden.
Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen e.V. unter Bezug auf
ein Urteil des Landgerichtes (LG) Wuppertal vom 03.04.2025 (Az. 5 O 162/23)
hin. Dazu erklärt Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst: „Seit
Ausbruch des Ukrainekrieges am 24.02.2022 hat der Energieversorger in
dem entschiedenen Fall die Fernwärmepreise in den letzten 3 Jahren
verzwölffacht, von 3,49 Cent in 2021 auf 43,32 Cent pro Kilowattstunde
in 2023." Die Argumentation des Energieversorgers: Der Fernwärmepreis
hänge am Gaspreis. Und der habe sich in dem fraglichen Zeitraum wegen
der Energiekrise brachial verteuert. Das Gericht sieht diese Argumentation
als ungerechtfertigt an.
Die Folge: Der Energieversorger muss ca. 350.000 € zurückzahlen.
Die Begründung des Gerichts:
Zwar knüpfe § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV den Bezugspreis
auch an die Entwicklung des Gaspreises an. Danach dürften Preisänderungsklauseln
aber nur so ausgestaltet werden, dass sie sowohl die Kostenentwicklung
bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen
als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen
berücksichtigten. Hier sei entscheidend, dass die gelieferte
Fernwärme zu 85 % aber nicht aus Gas, sondern aus dem Müllheizkraftwerk
der Abfallwirtschaftsgesellschaft der Stadt W. gewonnen werde, so das
Gericht. Die erhöhten Preise seien deshalb zu Unrecht verlangt
worden. Allein für das Abrechnungsjahr 2022 seien 349.868,67
€ zurückzuzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BGB).
Die auf diesen Betrag geforderten Zinsen der Kläger seien damit noch
nicht berücksichtigt.
Hintergrund:
Die Preistransparenzplattform Fernwärme der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) hat ermittelt, dass in jedem vierten Fernwärmenetz die Heizkosten
für Verbraucher besonders stark angestiegen sind. Damit Fernwärme
bezahlbar bleibe, sei eine Preisobergrenze für den Wärmemarkt
zu fordern. Auch der Deutsche Mieterbund reagiert auf die weiter erwartete
Entwicklung der Fernwärmekosten besorgt.
Dazu der Rat von Haus & Grund Niedersachsen e.V.:
„Verbraucher sollten ihre Fernwärmerechnungen in den letzten
Jahren ab 2022 im Hinblick auf Preisverteuerungen genau prüfen; unsere
Mitglieder können das gemeinsam mit uns erledigen.“
Und:
„Werden vergleichbar extreme Verteuerungen festgestellt und
Zahlungen deshalb gekürzt, sind auch Androhungen des Energieversorgers,
den weiteren Bezug an Fernwärme zu sperren, unwirksam",
erläutert Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst abschließend.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen
Haus & Grund Verein.
Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist
Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt
ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand
größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände
und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund
auf Landesebene die Interessen von ca.
60.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Dr. Hans Reinold Horst
Verbandsvorsitzender
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Tel.: 0511/973297-33
E-mail: info@haus-und-grund-nds.de
News/Presse
>>