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Vermieter muss keine Belege per Post schicken
Nach dem Umzug möchte Linda S. die Betriebskostenabrechnung von 2023 überprüfen. Dafür fordert sie von ihrem Vermieter, ihr die Belege zuzuschicken. Er verweigert dies und bietet ihr stattdessen an, sich die Belege vor Ort in den Geschäftsräumen des Verwalters anschauen zu können. Diese Räumlichkeiten befinden sich 20 Kilometer von ihrer damaligen Wohnung entfernt. Linda S. empfindet es als unzumutbar, für die Einsichtnahme eine so große Entfernung zurückzulegen. Sie klagt vor dem Amtsgericht auf Zusendung der Belege. Das Amtsgericht weist die Klage ab, das Landgericht bestätigt das
Urteil. Mieterin Linda S. muss die Kosten des Rechtsstreits bezahlen. Weitere Infos: © Roland Rechtsschutz |