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Hausschutz mit System – Versicherungen rund um den Immobilienkauf
Schutz für die Bausubstanz Mit dem Kauf einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung
automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG). So bleibt das
Haus nahtlos versichert. Nach dem Grundbucheintrag besteht jedoch ein
Sonderkündigungsrecht von einem Monat – ein guter Zeitpunkt,
um den Vertrag zu prüfen. Eigentumswechsel richtig abwickeln Auch wenn der Versicherungsschutz fortbesteht, sollte der Eigentümer
den Versicherer über den Eigentumswechsel informieren und die Police
auf sich umschreiben lassen. So lässt sich der Schutz an Bauweise,
Nutzung und individuelle Bedürfnisse anpassen. Sicherheit für Inventar und Wertgegenstände Die Hausratversicherung ergänzt den Gebäudeschutz. Sie deckt
Schäden an Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten oder Wertsachen
ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch entstehen. Umbau, Anbau, SanierungWer sein neues Haus modernisiert oder erweitert, sollte an eine Bauherrenhaftpflicht denken. Sie ist wichtig, wenn bei größeren Bau- oder Sanierungsarbeiten Dritte zu Schaden kommen könnten. Bei kleineren Bauvorhaben reicht je nach gewähltem Tarif und Höhe der Bausumme auch die Privathaftpflichtversicherung. FazitWer den Versicherungscheck frühzeitig erledigt, vermeidet böse Überraschungen. Mit einem durchdachten Versicherungspaket bleibt das Eigenheim nicht nur ein Ort zum Wohlfühlen, sondern auch ein sicherer Rückzugsort. Sie haben weitere Fragen?Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung oder unter Tel.: 040 3766 3367 beraten. © GEV-Versicherung |