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Mietpreisbremse: Vermieterin verliert Streit um zu hohe Miete

Logo Roland RechtschutzversicherungAndrea K. ist Mitglied im Ortsverein Haus & Grund Niedersachsen. Sie vermietet eine Wohnung an Laura und Konrad S. Die beiden Mieter lassen sich vom Mietverein beraten. Dort erfahren sie, dass die Kaltmiete von 17 Euro pro Quadratmeter deutlich über der vor Ort geltenden Mietpreisbremse liegt. Sie verlangen deshalb, dass die Miete gesenkt wird. Außerdem fordern sie von Andrea K. ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Laura und Konrad S. nur noch die Miete, die sie für angemessen halten – was Andrea K. allerdings nicht akzeptiert.

Deshalb klagen Laura und Konrad S. auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete sowie auf Feststellung, dass sie künftig nur elf Euro pro Quadratmeter zahlen müssen. Andrea K. reagiert mit einer Widerklage und fordert die aus ihrer Sicht fehlende Miete nach.

Das Amtsgericht bestätigt, dass die vereinbarte Miete zu hoch ist und gegen die geltende Mietpreisbremse verstößt. Andrea K. muss die zu viel gezahlte Miete erstatten. Auch die Feststellungsklage der Mieter hat Erfolg: Sie müssen künftig nur noch elf Euro pro Quadratmeter zahlen. Die Widerklage von Andrea K. wird dementsprechend abgewiesen.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt die in dem Verfahren angefallenen Kosten für Andrea K. Die Vermieterin zahlt selbst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

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