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Mietpreisbremse: Vermieterin verliert Streit um zu hohe Miete
Deshalb klagen Laura und Konrad S. auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete sowie auf Feststellung, dass sie künftig nur elf Euro pro Quadratmeter zahlen müssen. Andrea K. reagiert mit einer Widerklage und fordert die aus ihrer Sicht fehlende Miete nach. Das Amtsgericht bestätigt, dass die vereinbarte Miete zu hoch ist und gegen die geltende Mietpreisbremse verstößt. Andrea K. muss die zu viel gezahlte Miete erstatten. Auch die Feststellungsklage der Mieter hat Erfolg: Sie müssen künftig nur noch elf Euro pro Quadratmeter zahlen. Die Widerklage von Andrea K. wird dementsprechend abgewiesen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt die in dem Verfahren angefallenen Kosten für Andrea K. Die Vermieterin zahlt selbst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Weitere Infos zur Roland-Versicherung >> © ROLAND Rechtsschutz |