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Wie hell darf die Weihnachtsbeleuchtung des Mieters strahlen?

Logo Haus & GrundWird dem Mieter eine Wohnung mit Balkon überlassen, ist er selbstverständlich auch berechtigt, die Balkonfläche in üblicher Weise zu nutzen. Dies betrifft sowohl seinen Aufenthalt als auch die Dekoration. „Dieses Recht findet seine Grenze, wenn die Substanz der Mietsache beeinträchtigt oder nachhaltig verändert wird oder durch die Nutzung ein Dritter gestört wird“, so Verbandsvorsitzende Sabine Jung von Haus & Grund Niedersachsen e.V.. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Eschweiler vom 01.08.2014 zum Az.: 26 C 43/14.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Mieter brachten am Gitter des Balkons eine 3 m lange Solarlichterkette, bestehend aus 16-farbigen runden Leuchtkugeln, an. Die Vermieterin war der Ansicht, dass dadurch der seriöse Eindruck des Hauses beeinträchtigt werde. Das Amtsgericht Eschweiler befand jedoch, dass es sich bei der Gestaltung der Balkone mit Lichterketten um eine mittlerweile verbreitete Sitte handelt. Damit ist gerade das Anbringen einer Lichterkette vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst. Ästhetische Anforderungen unterliegen hingegen nicht einer gerichtlichen Überprüfung. „Wird jedoch durch eine Vielzahl von Leuchtmitteln auf dem Balkon ein Nachbar über das übliche Maß hinaus geblendet, besteht durchaus eine Unterlassungsverpflichtung“, so Verbandsvorsitzende Sabine Jung.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein.


Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund auf Landesebene die Interessen von ca.
60.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Sabine Jung
Verbandsvorsitzende
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Tel.: 0511/973297-33
E-mail: info@haus-und-grund-nds.de

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