Wie hell darf die Weihnachtsbeleuchtung
des Mieters strahlen?
Wird
dem Mieter eine Wohnung mit Balkon überlassen, ist er selbstverständlich
auch berechtigt, die Balkonfläche in üblicher Weise zu nutzen.
Dies betrifft sowohl seinen Aufenthalt als auch die Dekoration. „Dieses
Recht findet seine Grenze, wenn die Substanz der Mietsache beeinträchtigt
oder nachhaltig verändert wird oder durch die Nutzung ein Dritter
gestört wird“, so Verbandsvorsitzende Sabine Jung von Haus
& Grund Niedersachsen e.V.. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts
Eschweiler vom 01.08.2014 zum Az.: 26 C 43/14.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Mieter brachten am Gitter des Balkons eine 3 m lange Solarlichterkette,
bestehend aus 16-farbigen runden Leuchtkugeln, an. Die Vermieterin war
der Ansicht, dass dadurch der seriöse Eindruck des Hauses beeinträchtigt
werde. Das Amtsgericht Eschweiler befand jedoch, dass es sich bei der
Gestaltung der Balkone mit Lichterketten um eine mittlerweile verbreitete
Sitte handelt. Damit ist gerade das Anbringen einer Lichterkette vom vertragsgemäßen
Gebrauch umfasst. Ästhetische Anforderungen unterliegen hingegen
nicht einer gerichtlichen Überprüfung. „Wird jedoch durch
eine Vielzahl von Leuchtmitteln auf dem Balkon ein Nachbar über das
übliche Maß hinaus geblendet, besteht durchaus eine Unterlassungsverpflichtung“,
so Verbandsvorsitzende Sabine Jung.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen
Haus & Grund Verein.
Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist
Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt
ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand
größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände
und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund
auf Landesebene die Interessen von ca.
60.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Sabine Jung
Verbandsvorsitzende
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Tel.: 0511/973297-33
E-mail: info@haus-und-grund-nds.de
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