Unordnung
allein reicht für fristlose Kündigung nicht aus
Gerda B. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen.
Sie vermietet seit mehreren Jahren eine Wohnung an Michael S. Als sie
die Wohnung wegen notwendiger Reparaturen betritt, stellt sie fest, dass
sie in einem stark vermüllten und verwahrlosten Zustand ist. In allen
Zimmern stapeln sich Kisten, Müll und zahlreiche Gegenstände,
die Michael S. über Jahre angesammelt hat. Um zu verhindern, dass
sich der Zustand der Wohnung weiter verschlechtert, kündigt Gerda
B. das Mietverhältnis fristlos.
Der Streit landet vor Gericht – mit einem für Gerda B. enttäuschenden
Ergebnis. Das Amtsgericht entscheidet zugunsten des Mieters. Nach Ansicht
des Gerichts reicht es für eine außerordentliche Kündigung
nicht aus, dass ein Mieter seine Wohnung mit Gerümpel vollstellt.
Das komme erst dann infrage, wenn die Substanz des Gebäudes beschädigt
wird oder andere Hausbewohner beeinträchtigt werden, zum Beispiel
durch eine starke Geruchsbelästigung. Solche Auswirkungen lassen
sich in diesem Fall aber nicht nachweisen.
ROLAND Rechtsschutz
übernimmt die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten für Gerda
B. Sie selbst muss nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
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