![]() |
| |
| Home > News/Presse > Kündigung wegen Eigenbedarf |
Kündigung wegen Eigenbedarf ohne Nennung des Bedürftigen
Anders nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 11.11.2025 (Az.: 316 S 24/25). Was war geschehen: Der Mieterin einer in Hamburg befindlichen 101 m² großen Wohnung wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Einziehen sollte die „20jährige Tochter“ der Vermieterin. Die Mieterin widersprach der Kündigung. Nachdem sie nicht auszog, erhob die Vermieterin Räumungsklage. Das Amtsgericht Hamburg wies die Räumungsklage u.a. deswegen ab, da die Kündigung nicht ausreichend individualisiert wurde. Es war nicht erkennbar, welche der drei ungefähr gleichaltrigen Töchter der Vermieterin in die Wohnung ziehen sollte. Grundsätzlich ausreichend sind; konkrete Angaben zur bisherigen
Wohnung der Bedarfsperson sind nicht erforderlich 1 2. Die Individualisierung
des Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben ermöglicht
es dem Mieter, seine Verteidigung auf den angegebenen Kündigungsgrund
auszurichten; die materielle Begründetheit der Kündigung, also
ob der angegebene Kündigungsgrund tatsächlich besteht, ist im
Prozess zu klären 2. © Haus & Grund Niedersachsen |