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Polizei bricht Wohnungstür auf: Wer zahlt den Schaden?

Logo Roland VersicherungPeter K. ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund Niedersachsen. Er vermietet eine Wohnung an Marcel S., der dort gemeinsam mit Anton L. lebt. Zwischen den beiden Mitbewohnern kommt es zunehmend zu schwerwiegenden Streitigkeiten. Als mal wieder ein Streit eskaliert, ruft Marcel S. die Polizei. Er erklärt, dass sein Mitbewohner die Wohnung auseinandernehme und er sich durch ihn bedroht fühle.

Als die Polizei eintrifft, öffnet niemand die Wohnungstür. Die Beamten hören allerdings, dass sich die Bewohner in der Wohnung lautstark streiten und Möbel zu Bruch gehen. Daraufhin brechen sie die Wohnungstür auf, wodurch Tür und Zarge zerstört werden.

Peter K. verlangt von Marcel S. und Anton L. Schadenersatz von 5.500 Euro für den Austausch der Tür. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit mehreren Zeugenaussagen spricht das Landgericht dem Vermieter Schadenersatz zu – allerdings nur in Höhe von 2.800 Euro. Zwar haben Marcel S. und Anton L. die Tür nicht selbst beschädigt, ihr Verhalten hat den Polizeieinsatz aber zurechenbar ausgelöst und provoziert. Deshalb müssen sie für den Schaden aufkommen. ROLAND Rechtsschutz zahlt für Peter K. die Kosten des Rechtsstreits entsprechend der Höhe des Unterliegens von 50 Prozent. Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss er selbst zahlen.

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