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Polizei bricht Wohnungstür auf: Wer zahlt den Schaden?
Als die Polizei eintrifft, öffnet niemand die Wohnungstür. Die Beamten hören allerdings, dass sich die Bewohner in der Wohnung lautstark streiten und Möbel zu Bruch gehen. Daraufhin brechen sie die Wohnungstür auf, wodurch Tür und Zarge zerstört werden. Peter K. verlangt von Marcel S. und Anton L. Schadenersatz von 5.500 Euro für den Austausch der Tür. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit mehreren Zeugenaussagen spricht das Landgericht dem Vermieter Schadenersatz zu – allerdings nur in Höhe von 2.800 Euro. Zwar haben Marcel S. und Anton L. die Tür nicht selbst beschädigt, ihr Verhalten hat den Polizeieinsatz aber zurechenbar ausgelöst und provoziert. Deshalb müssen sie für den Schaden aufkommen. ROLAND Rechtsschutz zahlt für Peter K. die Kosten des Rechtsstreits entsprechend der Höhe des Unterliegens von 50 Prozent. Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss er selbst zahlen. Weitere Infos zur Roland Versicherung >> © Roland Versicherung |