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Auf „Frischhaltedatum“ bei Energieausweisen achten
Dies berichtet Haus & Grund Niedersachsen. Dazu Haus & Grund Vorsitzender Dr. Hans Reinold Horst: "Seit 2007 gibt es die Pflicht, Energieausweise für Gebäude auszustellen. Sowohl der Bedarfsausweis, der auf den bautechnischen Energiebedarf zur Beurteilung der energetischen Gebäudequalität abstellt, als auch der Verbrauchsausweis, der sich dafür nur an den bisherigen Energieverbräuchen orientiert, wurden damals für zehn Jahre ausgestellt. Deshalb sind Energieausweise aus dem Jahre 2008 jetzt zu ersetzen. Denn sie verloren spätestens am 31. Dezember 2018 ihre Gültigkeit." Bei Vermietung oder Verkauf muss der Gebäudeeigentümer aber einen wirksamen und gültigen Energieausweis unaufgefordert seinem Verhandlungspartner vorlegen, kommentiert Dr. Horst. Und weiter: Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein. Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist
Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt
ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand
größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände
und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund
auf Landesebene die Interessen von ca. Pressekontakt: © Dr. Hans Reinold Horst |