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Betriebskostenabrechnung leicht gemacht

Geld - Copyright Sylvia HorstBetriebskostenabrechnung? Für uns ein Kinderspiel - so schwer ist das doch gar nicht, freuen sich die Mitglieder von Haus & Grund Niedersachsen. Notwendig sind doch nur nach den einzelnen vertraglich umlegbaren Betriebskostenarten unterteilt die Angabe der Gesamtkosten, des Verteilerschlüssels, des Kostenanteils für die betreffende Wohnung und die Angabe der im Abrechnungszeitraum erbrachten Vorauszahlungen. Und schon sind wir fertig, denn dann hat man das Rechenergebnis schon ermittelt.

Verbandsvorsitzender, Dr. Hans Reinold Horst ergänzt:
"Natürlich muss man die Belege, die der Abrechnung zugrunde liegen, gut geordnet und vorbereitet haben. Denn als Mieter kann man ein Einsichtsrecht in die Belege gegenüber seinem Vermieter geltend machen. Als Vermieter sollte man dem auch zügig nachkommen. Denn der Mieter muss ermittelte Nachzahlungen so lange nicht ausgleichen, wie er bei geltend gemachtem Prüfungsanspruch in die Belege noch nicht Einsicht nehmen konnte. Konnte er das aber, muss er in aller Regel zunächst zahlen, auch wenn er die Rechnung inhaltlich moniert. Dafür hat der Mieter 30 Tage lang Zeit."

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein.


Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund auf Landesebene die Interessen von ca.
60.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Dr. Hans Reinold Horst
Verbandsvorsitzender
Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Tel.: 0511/973297-33
E-mail: info@haus-und-grund-nds.de

© Dr. Hans Reinold Horst

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