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Straßenausbaubeitrag – Geld zurück!Auch dann, wenn eine Straßenausbaubeitragssatzung ersatzlos zurückgenommen wird, müssen Eigentümer „brav abwarten“, bis sie mit der Rückzahlung schon geleisteter Beiträge „an der Reihe sind“. Das geht aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.11.2020 (Az. 5 A 2103/20.2) hervor. Dass man aber mit Rückerstattungsforderungen gegen die Kommune auch
gegen andere Forderungen der Gemeinde aufrechnen kann, wird dabei
mit keinem Wort erwähnt, kommentiert der Landesverband Haus &
Grund Niedersachsen unter Bezug auf die Gesetzeslage. Warum also sollte man zum Beispiel mit der Rückerstattungsforderung wegen rechtswidrig erhobener Straßenausbaubeiträge nicht gegen Grundsteuerforderungen der Gemeinde verrechnen dürfen, fragt Dr. Horst. Wenn auch eine Grundsteuererhöhung zur Straßensanierung zulässig sein soll (so VG Lüneburg, Urteil vom 03.03.2011 - Az. 2 A 337/09), dann ist doch der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen beiden Forderungen, die miteinander verrechnet werden sollen, belegt, so Dr. Horst weiter. Hintergrund: Das kann nicht richtig sein. Unfair und ungerecht ist dies allemal. Denn umgekehrt muss ein Grundeigentümer als Schuldner der Gemeinde saftige Zinsen berappen, wenn die Gemeinde Forderungen stundet. Die Botschaft also: Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein. Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist
Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt
ca. 900.000 Mitgliedern. Bundesweit ist Haus & Grund der mit Abstand
größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
in Deutschland. Den Bundesverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände
und über 900 Ortsvereine. In Niedersachsen vertritt Haus & Grund
auf Landesebene die Interessen von ca. Pressekontakt: © Dr. Hans Reinold Horst |