Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) wurde 1952 in Hannover gegründet
und verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige
Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. (§§
51 ff Abgabenordnung).
Rechtlich ist die Johanniter-Unfall-Hilfe (JHU) ein eingetragener
Verein des privaten Rechts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die JUH ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) und als freiwillige Hilfsgesellschaft
im Sinne des 1. Genfer Abkommens (Art. 26) vom 12. August 1949 anerkannt.
Die JUH gliedert sich in Niedersachsen und Bremen in fünf
Regionalverbände mit den jeweiligen Regionalgeschäftsstellen
Hannover, Northeim, Braunschweig, Oldenburg und Bremen auf.
Zu den Aufgaben der JUH gehören u. a.:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Menüservice
- Hausnotruf
- Patiententransfer und Behindertenfahrdienst
- Rettungsdienst und Krankentransport
- Bevölkerungsschutz/Katastrophenschutz
Wohnraumberatung
und Hausnotrufpaket >>
|