Schönheitsreparaturen bei Raucherwohnung?
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Bei Mietvertragsende, insbesondere bei einer Raucherwohnung,
stellt sich die Frage
nach den Schönheitsreparaturen. Ist die Renovierungsklausel wirksam
oder unwirksam?
Steht in der Mietvertragsklausel, dass der Mieter bei Vertragsende weiß
streichen muss?
Ist die „weiß streichen“ Klausel noch gültig?
Kern der Frage ist: Muss der Mieter bei Auszug die Schönheitsreparaturen
durchführen oder nicht?
Oder kann der Vermieter auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen?
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© Dr. Hans Reinold Horst
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