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Sozialhilfe für den Mieter – wer zahlt die Miete?

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Tipps für Vermieter, die ihre Wohnung vermieten:
Mieter, die kein Einkommen oder ein zu geringes Einkommen haben, können in Deutschland
Sozialhilfe beantragen. Erhält der Mieter Sozialhilfe, so muss er den Mietanteil an den Vermieter weiterleiten.
Zahlt der Sozialhilfeempfänger nicht, so droht dem Mieter die fristlose Kündigung der Wohnung.
Gibt es für die Miete keine Bürgschaft, so wird der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
Doch was kann der Mieter bei einer fristlosen Kündigung tun?

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© Dr. Hans Reinold Horst

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