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WEG-Recht: Verwalter setzt Beschluss falsch um

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Das Wohnungseigentumsrecht sieht eine WEG-Versammlung bei Sanierungsmaßnahmen,
die alle WEG-Eigentümer betreffen, vor. Der WEG Beschluss sieht den Austausch von Türen und
der Briefkastenanlage vor.Doch was ist, wenn der WEG Verwalter den Beschluss falsch umsetzt
und somit eigenmächtig handelt? Muss der die Kosten den Wohnungseigentümern erstatten?
Der BGH äußert sich in seinem Urteil zur Pflicht des WEG-Verwalters.

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© Dr. Hans Reinold Horst

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