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WEG-Verwalter: Muss er Sanierungskosten als Schadensersatz tragen?

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Sind die Häuser der Wohnungseigentümergemeinschaft marode, so steht eine WEG Sanierung an.
Da eine WEG Sanierung ohne Beschluss nicht geht, muss der Verwalter bei einer WEG Versammlung
darüber abstimmen lassen. Dann gibt es für den WEG Verwalter keine Haftung und somit keinen
Schadensersatz. Doch was gilt nach der WEG Reform 2020? Gibt es in jedem Fall keine Verwalterhaftung
für die Sanierungskosten im Wohneigentum? Was sagt das WEG Recht?

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© Dr. Hans Reinold Horst

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