WEG-Verwalter: Muss er Sanierungskosten als Schadensersatz
tragen?
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Sind die Häuser der Wohnungseigentümergemeinschaft
marode, so steht eine WEG Sanierung an.
Da eine WEG Sanierung ohne Beschluss nicht geht, muss der Verwalter bei
einer WEG Versammlung
darüber abstimmen lassen. Dann gibt es für den WEG Verwalter
keine Haftung und somit keinen
Schadensersatz. Doch was gilt nach der WEG Reform 2020? Gibt es in jedem
Fall keine Verwalterhaftung
für die Sanierungskosten im Wohneigentum? Was sagt das WEG Recht?
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© Dr. Hans Reinold Horst
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