WEG-Recht: Pflicht zum "hydraulischen
Abgleich" bei Gasheizungen
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Der Gesetzgeber hat den hydraulische Abgleich ab 2023
zur Pflicht gemacht.
Wofür ist der hydraulische Abgleich? Alle Gasheizungen sollen optimal
eingestellt werden.
Dazu ist der hydraulische Abgleich an jedem Heizkörper vorgesehen.
Der Hydraulische Abgleich muss auch im Wohnungseigentum, dem Gemeinschaftseigentum
und dem Sondereigentum, vorgenommen werden. In einer Eigentümerversammlung
muss über die Kosten, die durchführende Firma und den Ablauf
beim hydraulischen Abgleich
abgestimmt werden. Dieses Video geht insbesondere auf die Eigentümerversammlung
sowie die Beschlusskompetenz der einzelnen Eigentümer ein.
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© Dr. Hans Reinold Horst
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