Mietrecht:
Schönheitsreparaturen - was geht, was geht nicht?
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Viele Mietvertragsklausel zu den Schönheitsreparaturen
des Mieters wurden vom BGH als unwirksam erachtet.
Umso wichtiger ist es, aktuelle und gültige Schönheitsreparaturklauseln
im Mietvertrag zu haben.
Gültige Klauseln zu den Schönheitsreparaturen verpflichten den
Mieter meist, die Wohnung zu renovieren.
Sind die Klauseln ungültig, so trägt der Vermieter meist die
Kosten. Was bei den Schönheitsreparaturen
zu beachten ist, sowie Rechte und Pflichten werden für Mieter und
Vermieter ausführlich dargestellt.
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© Dr. Hans Reinold Horst
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