Mietende: Schadensersatz für
Dübellöcher nach Renovieren der Wohnung?
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Bei der Wohnungsabnahme fallen alle nicht ordnungsgemäß
verputzten Dübellöcher auf.
Was ist, wenn der Mieter die Dübellöcher in den Fliesen z.B.
mit Acryl nicht verschließen kann?
Dann muss der Vermieter Schadensersatz statt der Leistung für die
Dübellöcher prüfen.
In diesem Video wird der Schadensersatz einfach erklärt und von dem
Renovieren der Wohnung abgegrenzt.
So kann der Vermieter entscheiden, wann der Schadensersatz fordern
oder eine Renovierung bei Auszug vom Mieter verlangen kann.
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© Dr. Hans Reinold Horst
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