Wohnungsbesichtigung richtig gemacht:
Urteil zum Besichtigungsrecht des Vermieters
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Wohnungsbesichtigung richtig gemacht: Urteil zum Besichtigungsrecht
des Vermieters
Bei der Wohnungsbesichtigung treffen die Interessen des Vermieters und
die des Mieters aufeinander.
Mieter sind meist nicht daran interessiert, den Vermieter in ihre Wohnung
zu lassen,
während die Vermieter eine Wohnungsbesichtigung durchführen
wollen.
Jetzt hat das Amtsgericht München sich zum Besichtigungsrecht des
Vermieters geäußert.
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© Dr. Hans Reinold Horst
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