Laubfall - Reinigungspflicht und
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers
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Jedes Jahr im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen.
Die Straßenreinigungssatzungen der Städte
und Gemeinden sehen vor, dass der Hauseigentümer das Laub kehren
muss. Denn wenn es regnet,
kommt es sonst durch nasses Laub schnell zu einem Unfall. Der Hauseigentümer
hat somit
die Verkehrssicherungspflicht für sein Haus und seinen Garten, aber
auch für den Bürgersteig an der Straße.
Doch wie umfangreich darf die Gemeinde den Hauseigentümer verpflichten?
Gibt es Grenzen der Straßenreinigungssatzung beim Laubfall? Was
ist mit einer Haftung
des Hauseigentümers für Unfälle Dritter? Diese Fragen werden
in diesem Video beantwortet.
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© Dr. Hans Reinold Horst
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